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Gebärdensprache

Ambulante Hebammen

Modell Foto: Colourbox.de / Kzenon

1 Betreuung während der Schwangerschaft und des Wochenbetts durch ambulante Hebammen: Wichtige Infos auf einen Blick.

2 Neben den Hebammen, die bei der Geburt unterstützen, gibt es auch weitere, freiberuflich tätige, ambulante Hebammen. Diese können vor und nach der Geburt Schwangere und Familien bei Fragen zu körperlichen und seelischen Themen von Mutter und Kind begleiten und beraten.

3 Beratung zu gesunder Ernährung/zu gesundem Verhalten in der Schwangerschaft Beratung und Unterstützung bei körperlichen oder seelischen Problemen in der Schwangerschaft Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

4 Jede Schwangere sollte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft wahrnehmen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Untersuchungen können komplett bei Frauenärztinnen und -ärzten oder komplett bei Hebammen durchgeführt werden (Ultraschall nur bei Frauenärztinnen und -ärzten). Es gibt ebenso die Möglichkeit, die Untersuchungen auf die Hebamme und die Frauenärztinnen oder -ärzte aufzuteilen. Die Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.

5 Kurse zur Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme können vor Ort oder online besucht werden. Die Kosten für bis zu 14 Stunden werden für die Schwangere von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Über die Teilnahmekosten von Partnerinnen und Partner erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

6 Die erste Zeit nach der Geburt nennt man „Wochenbett“. In dieser meist eher ruhig und häuslich gehaltenen Zeit kann sich die Mutter körperlich und seelisch von Schwangerschaft und Geburt erholen und sich auf ihre neue Rolle einstellen. Ebenso kann das Baby in Ruhe in der neuen Umgebung ankommen und die Familie findet ihren gemeinsamen Einstieg in die neue Lebenswelt. Diese erste Phase ist unterschiedlich lang; man geht verallgemeinert gesprochen von ungefähr sechs bis zwölf Wochen aus. In dieser Zeit kann die sogenannte „Wochenbettbetreuung“ durch die Hebamme stattfinden. Dazu kommen die Hebammen zur Familie nach Hause – wenn das gewünscht ist – und berät Sie. Sie fördert idealerweise eine enge Bindung zwischen den Eltern und dem Kind.

7 Hausbesuch

8 Auf Wunsch besucht die Hebamme Sie zu Hause. Auch telefonische Beratung oder Video- Sprechstunden sind nach Absprache möglich.

9 Kontrolle der Wundheilung bei Mutter und Kind Untersuchung der Entwicklung und der Gesundheit des Babys Beratung zur Ernährung (Stillen, Abpumpen, Flaschenfütterung, Ersatzmilch) und Körperpflege (zum Beispiel Wickeln und Baden) des Neugeborenen Beratung zu Vorbeugemaßnahmen (Karies und Allergien), Impfungen und weiteren Untersuchungen für Mutter und Kind Die Hebamme begleitet Sie bei den ersten Schritten als neue Familie. Ihre Hebamme spricht mit Ihnen auch über Ihre Geburtserfahrungen und über die Lebensveränderungen für die Familie durch das Kind sowie Ihre Erfahrungen in der Elternrolle. Die Hebamme berät zur Rückbildung

10 Nach der Geburt können Sie einen Rückbildungskurs bei einer Hebamme besuchen. Auch hier werden Kosten für bis zu zehn Stunden für die Mutter komplett und ohne Voraus- oder Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen für analoge oder online Live-Kurse übernommen.

11 Für gesetzliche Versicherte werden die Kosten der gesamten vor- und/oder nachgeburtlichen Hebammenbetreuung in einem gewissem Rahmen (siehe nachfolgender Abschnitt) von den Krankenkassen übernommen. Für Privatversicherte gelten die Bedingungen ihrer Versicherung. Die Leistungen der Krankenkassen gelten zum Beispiel auch für Transmänner oder nicht-binäre Personen, für Pflege- oder Adoptiveltern, wenn das Kind schon früh nach der Geburt von der leiblichen Mutter getrennt ist, und in der schwierigen Situation während und nach einer Fehl- oder Totgeburt.

12 Für gesetzlich Versicherte gilt im Regelfall:

13 Bis zum zehnten Lebenstag des Babys können täglich zwei Hausbesuche (auch telefonische- oder Videoberatungen) der Hebamme erfolgen. Bis das Kind zwölf Wochen alt ist, sind weitere 16 Termine möglich. Nach der zwölften Lebenswoche können Sie mit Ihrer Hebamme bis zu acht weitere Termine zum Thema Stillen vereinbaren.

14 Dieses Angebot gilt bis zum neunten Lebensmonat des Babys beziehungsweise bei Stillproblemen, so lange Sie stillen. In bestimmten Fällen gelten abweichende Regelungen, zum Beispiel bei Frühgeburten. Bei schweren Still- oder Entwicklungsproblemen kann eine Ärztin oder ein Arzt gegebenenfalls eine weitere Hebammenbetreuung per Attest anordnen.

15 Wir empfehlen eine zügige Suche nach einer Hebamme zu Beginn der Schwangerschaft. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) führt eine Liste mit allen Hebammen, die gesetzlich Versicherte betreuen. Die Sozialbehörde und der GKV-Spitzenverband vermitteln keine freien Hebammen. Des Weiteren stehen im Internet diverse Vermittlungsplattformen für die Hebammensuche zur Verfügung. Ebenso können Sie sich zur Orientierung an den Deutschen Hebammenverband, den Hebammenverband Hamburg oder den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands wenden. Die Links finden Sie unter dem Video.

16 Familienteams Wenn Sie zusätzliche Unterstützung oder Beratung in der Schwangerschaft oder dem ersten Lebensjahr Ihres Kindes benötigen, können Sie sich an eines der Familienteams in Ihrer Nähe wenden. Mütterberatung Bei weiteren vor- und nachgeburtlichen Fragestellungen kann Ihnen auch die Mütterberatung in Ihrer Nähe weiterhelfen. Die Links finden Sie unter dem Video. Wenn Ihr Kind sehr unruhig ist und viel weint, finden Sie spezielle Unterstützungsangebote für Eltern von Schreibabys.

17 Bitte wenden Sie sich zu allen weiteren Fragen hinsichtlich des Leistungsanspruchs rund um die Geburt an Ihre Krankenkasse. Diese kann Sie auch zu etwaigen kassenspezifischen Zusatzleistungen beraten.

18 Familienteams Mütterberatung