Gebärdensprache

Allgemeine Erläuterungen zur Förderung der überregionalen Jugendverbände

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Senatskanzlei Hamburg
3 Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert überregionale Jugendgruppen und Jugendverbände. Jugendgruppen und Jugendverbände sind überregional, wenn sie Gruppen in mehreren Bezirken haben. Oder wenn sie mit ihren Angeboten junge Menschen aus allen Hamburger Bezirken erreichen. Wenn ein Jugendverband jedes Jahr wieder gefördert werden möchte, muss er von der Stadt anerkannt werden. Für die Anerkennung gibt es in Hamburg eine Richtlinie. Den Link dazu finden Sie unter dem Video. Die Stadt fördert Jugendverbände, die gute Angebote für Kinder und Jugendliche machen. Gut sind Angebote, wenn sie die Kinder und Jugendlichen stärken und unterstützen. Kinder und Jugendliche sollen sich wohl fühlen und sich gut entwickeln können. Der Jugendverband soll dafür sorgen, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen teilnehmen können. Alle Kinder und Jugendliche sollen im Jugendverband sicher sein. Die Kinder und Jugendlichen sollen selbst bestimmen, was sie zusammen machen. Die Kinder und Jugendlichen sollen im Jugendverband auch lernen, wie sie sich für eine Sache einsetzen können, die ihnen wichtig ist. Der Jugendverband muss dafür sorgen, dass genügend ehrenamtliche Betreuer:innen für Kinder und Jugendliche da sind. Der Jugendverband unterstützt junge Menschen dabei, selber Betreuer:in zu werden. Die Betreuer:innen werden auch Jugendgruppenleiter:innen genannt. Für Jugendleiter:innen gibt es einen Ausweis. Der Ausweis heißt Juleica (ausgesprochen Jugendleiter:innen-Card) und gilt in ganz Deutschland. Um eine Juleica zu erhalten, müssen Ehrenamtliche eine Ausbildung machen. In der Ausbildung lernen sie, was in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig ist und wie eine Gruppe geleitet werden kann. Wenn Jugendverbände eine Förderung beantragen, müssen sie eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit der Stadt abschließen. Diese Vereinbarung sagt, dass keine Personen im Jugendverband tätig sein dürfen, die vorbestraft sind. Um das herauszufinden, müssen Betreuer:innen dem Jugendverband in begründeten Fällen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, bevor sie in der Jugendarbeit tätig sein dürfen.

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