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Informationen zur Grundförderung für überregionale Jugendverbände

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1 Überregionale Jugendgruppen und Jugendverbände können bei der Stadt eine Grundförderung beantragen. Im Landesförderplan „Familie und Jugend“, Teil 2 wird die Grundförderung unter den Positionen 2.3.1.1 und 2.3.1.2. beschrieben. Mit der Grundförderung wird die Selbstorganisation von jungen Menschen gefördert. Auch die außerschulische Jugendbildung wird durch die Grundförderung gefördert. Die Grundförderung ist ein Zuschuss zu den Ausgaben eines Jugendverbandes. Es können nur die Ausgaben gefördert werden, die in der Richtlinie benannt sind und die von der Stadt anerkannt werden. Die Höhe der Förderung ist dabei auf 80 % der anerkannten Ausgaben begrenzt. Der Jugendverband muss immer 20% der Ausgaben selbst finanzieren, z.B. durch Einnahmen wie Teilnahmebeiträge, Spenden oder eigenes Vermögen. Die Grundförderung hat zwei Förderbereiche. Der erste Förderbereich heißt „Förderung der allgemeinen Jugendarbeit“ (Förderposition 2.3.1.1). Nach dieser Position werden zum Beispiel folgende Ausgaben des Jugendverbandes anteilig finanziert:

2 die Gruppenarbeit der Jugendverbände, Arbeitskreise, Vorstandstreffen und Gremiensitzungen, Beschaffung von Geräten und Instrumenten, Materialien, Honorarkräfte in der Jugendarbeit, Projekte der allgemeinen Jugendarbeit, Organisation, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit.

3 Der zweite Förderbereich der Grundförderung heißt „Förderung von Seminaren und Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung“ (Förderposition 2.3.1.2). Jugendbildung heißt, dass junge Menschen etwas lernen. Junge Menschen lernen auch außerhalb von der Schule. Zum Beispiel kommt eine Gruppe in einem Seminar zusammen. Die Teilnehmer:innen der Seminargruppe möchten gemeinsam lernen. Die Angebote können unterschiedliche Schwerpunkte haben: Es gibt politische Jugendbildung, soziale, gesundheitliche, kulturelle, technische und naturkundliche Bildung. Diese Seminare und Veranstaltungen werden von der Stadt gefördert. Es wird auch die Ausbildung von Jugendleiter:innen gefördert. Außerdem werden Fortbildungen für Betreuer:innen und Ehrenamtliche gefördert. Auch Veranstaltungen zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ können gefördert werden. Alle Veranstaltungen können vor Ort beim Jugendverband oder in digitaler Form stattfinden. Nach dieser Förderposition werden zum Beispiel folgende Ausgaben gefördert:

4 Sachkosten (Programmkosten, Arbeitsmaterialien) Organisationskosten (Kopien, Leihgebühren, Raummiete) Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) Honorarkosten (Referent:innen, Fachkräfte)

5 Der Zuschuss der Stadt ist je Veranstaltung begrenzt. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der Teilnehmer:innen ab. Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer gibt es pro Tag eine Förderung. Die Höhe hängt auch davon ab, wie lange die Veranstaltung dauert. Für Seminare mit Übernachtung gibt es eine höhere Förderung als bei Veranstaltungen ohne Übernachtung. In der Richtlinie und im Antrag für die Grundförderung stehen die aktuellen Fördersätze.

6 Die Stadt fördert ergänzend zur Grundförderung die inklusive Jugendarbeit. Inklusiv meint: Alle Kinder und Jugendlichen können teilnehmen und gemeinsam etwas erleben. Auch junge Menschen mit Behinderungen können teilnehmen. Mit Behinderung sind körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen von Menschen gemeint, dazu zählen auch Sinnesbehinderungen. Wenn es Barrieren gibt, sollen sie abgebaut werden. Wenn der Abbau von Barrieren etwas kostet, können Jugendverbände eine Förderung bei der Stadt beantragen. Die Förderposition hat die Nummer 2.3.1.7 und heißt „Förderung von inklusiver Jugendarbeit“. Es werden zum Beispiel folgende Ausgaben gefördert:

7 Ausgaben für Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen und Kommunikationsassistenz, Ausgaben für Arbeitsmaterialien in leichter Sprache, Leihgebühren für technische Geräte, Unterbringung von Assistenzpersonal in Tagungshäusern, Ausgaben für die Zusammenarbeit mit Organisationen, die viel Wissen über Inklusion haben.

8 Der Jugendverband muss einen Teil der Kosten selbst zahlen, zum Beispiel durch Einnahmen. Die Ausgaben für Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen und Kommunikationsassistenz werden vollständig von der Stadt bezahlt.

9 Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Stadt gestellt werden. Die Antragsformulare gibt es auf der Homepage der Stadt. Den Link dazu finden Sie unter dem Video. Die Anträge für die Grundförderung müssen bis zum 01. Oktober bei der Behörde sein, wenn ein Jugendverband eine Förderung zum 01. Januar des nächsten Jahres braucht. Andere Anträge, z.B. zur Förderung inklusiver Jugendarbeit, können auch zu anderen Zeitpunkten im Jahr gestellt werden. Sie müssen jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn des Projektes bei der Behörde sein.

10 Die Mitarbeiter:innen der Sozialbehörde beraten Sie gerne. Im Amt für Familie finden Sie die richtigen Ansprechpersonen.