Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat die Aufgabe, Streitigkeiten zur Barrierefreiheit zu klären.
Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt informiert erhält dann einen Monat Zeit, um sich zu äußern.
Das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hat das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Wohngruppen sind auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung ausgerichtet. Bei den Angeboten steht eine „Rundum-Versorgung“ durch ausgebildete Fachkräfte im Vordergrund.
Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen.