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Gebärdensprache

Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Stellungnahme des Landesbeirates von Menschen mit Behinderungen: Bildung (5/7)

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Sozialbehörde

1 In der Frühförderung haben Eltern behinderter Kinder vielen Fragen und Unsicherheiten zu bewältigen. Nicht selten erfahren sie oft zu spät von Organisationen die Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Maßnahme:

2 Im Rahmen eines standardisierten Verfahrens sollen Einrichtungen der Frühförderung mit dem Erstkontakt über die Organisationen informieren. Ergänzend wird ein Leitfaden für die Eltern entwickelt.

3 Bildungseinrichtungen wie Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien müssen allen Schulkindern und Jugendlichen die schulische Inklusion ermöglichen, um Chancengleichheit herzustellen.

4 ​​​​​​​Um die Bedarfe zu ermitteln, müssen kommunikative Hilfen wie der Einsatz von Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern, Schulassistenz und Kommunikationsassistenz zum Einsatz kommen. Um die Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz zu fördern, arbeiten die Schulen in einem Stadtteil/Bezirk in einem regionalen Bildungsnetzwerk schulformübergreifend zusammen. Die Schulaufsicht prüft zukünftig anhand geeigneter Kriterien die Wirksamkeit inklusiver Maßnahmen und die Barrierefreiheit.

5 Die Erwachsenbildung für Menschen mit Behinderung wird vorwiegend von Menschen ohne Behinderung gestaltet. Um die Bildungsbedürfnisse und die Bildungswünsche von den Menschen mit Behinderung noch besser berücksichtigen zu können, müssen Menschen mit Behinderungen von den Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. Volkshochschule) von Anfang an einbezogen und deren Expertise genutzt werden. Das Ziel muss eine inklusive Erwachsenenbildung sein. Maßnahmen:

6 Es werden auch Dozentinnen und Dozenten mit Behinderungen eingesetzt. Der Zugang zu den Bildungseinrichtungen, die Informationen zum Bildungsangebot, der Unterricht sowie die Unterrichtsmaterialien werden barrierefrei gestaltet sein.