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Gebärdensprache

Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des Landesbeirates von Menschen mit Behinderungen: Teilhabe für alle - Leistungen der Eingliederungshilfe (7/7)

Sozialbehörde

1 Die Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes, dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, sind auch in Hamburg vollständig umzusetzen. Damit gesetzlich vorgesehene Leistungen bei den Leistungsberechtigten wirksam ankommen, müssen die betreffenden Menschen mit Behinderungen und die sie unterstützenden Personen umfassend informiert werden.

2 Alle Informationen für Menschen mit Behinderungen und für ihre unterstützenden Personen werden sowohl beim Leistungserbringer als auch in öffentlichen Stellen in barrierefreier Form vermittelt (Leichte Sprache, unterstützte Kommunikation, Deutsche Gebärdensprache, taktile Gebärden).

3 Menschen mit Behinderungen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe. Dieser hat zudem die Leistung für Leistungsberechtigte personenzentriert und unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).

4 Es wird das Angebot einer Beratung (§ 106 SGB IX) zu den Leistungsansprüchen im Einzelnen durch eine öffentliche Dienststelle der FHH geschaffen, die für Leistungsberechtigte und die sie unterstützenden Personen in angemessener Zeit auffindbar und nutzbar ist. Alle (niedrigschwelligen) Teilhabeangebote im Quartier (Treffpunkte) stehen für sämtliche Leistungsberechtigten offen und können von ihnen barrierefrei genutzt werden. Die Stadt Hamburg stellt zu diesem Zweck sicher, dass die Leistungserbringer auch Menschen in besonderer Wohnform die dafür erforderliche Assistenz zur Verfügung stellen. Sie setzt § 95 SGB IX (personenzentrierte Leistung unabhängig von der Wohnform) konsequent um und

5 trifft hierzu mit den Leistungsanbietern eine geeignete Vereinbarung, sichert die Kontrolle der Leistungen, berichtet öffentlich zur Leistungsumsetzung und über vorgenommene Kürzungen bei Mängeln.

6 Die Stadt Hamburg stellt mit ihren Instrumenten von Vereinbarung und Kontrolle sicher, dass alle Angebote der Eingliederungshilfe (im Wohnen und in den Quartieren) nach den Grundsätzen von Personenzentrierung und Bedarfsermittlung der Leistungsberechtigten erfolgen. Die Angebote der Eingliederungshilfe in den Quartieren müssen den Freizeitbedürfnissen und Freizeitwünschen der Leistungsberechtigten entsprechen. Es findet eine jährliche Kontrolle der Maßnahmen in der Eingliederungshilfe in Abstimmung mit der Ombudsstelle Eingliederungshilfe Hamburg statt. Die Stadt Hamburg projektiert Peer-Angebote sowie Partizipationsprojekte (Stärkung des Empowerment) in der Teilhabe-Entwicklung. Die Stadt Hamburg evaluiert transparent die Hamburger Entwicklung in der Eingliederungshilfe, insbesondere bezogen auf Menschen mit erhöhtem Leistungsbedarf sowie auf die sozialräumlichen Angebote der Dienstleister. Die Stadt Hamburg schafft eine trägerübergreifende Vermittlungsbörse für das Wohnen mit Assistenz.