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Gebärdensprache

Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des Landesbeirates von Menschen mit Behinderungen: Gesundheit und Pflege (3/7)

Sozialbehörde

1 Menschen mit Behinderungen sind der gleichberechtigte Zugang in das Gesundheits- und Pflegesystem sowie der uneingeschränkte Zugang (baulich und in der Kommunikation) zu ambulanten Versorgungseinrichtungen und Arztpraxen in der Regelversorgung zu ermöglichen. Dies beinhaltet auch die freie Wahl von Ärztinnen und Ärzten ihres Vertrauens.

2 Pflegende Angehörige benötigen Unterstützung und Entlastung.

3 Es werden finanzielle Anreize für den Umbau von Praxen geschaffen. Es muss Transparenz über die konkreten Zugangsbedingungen hergestellt werden. Bei Neuzulassung / Umzug von Arztpraxen ist Barrierefreiheit verpflichtend einzuhalten. Praxen müssen eine Kommunikation per E-Mail anbieten. Digitale Formate müssen barrierefrei sein. Es ist Konzept für die stationäre Versorgung aufzubauen und umzusetzen (Überleitung, Lotsen). Es ist bei Bedarf Assistenz im Krankenhaus sicherzustellen. Hilfen bzw. Angebote für Familien mit erschwerten Zugangsbedingungen zum Gesundheitssystem müssen niedrigschwellig zugänglich sein. In der ambulanten Pflege werden die Qualitätskontrollen bei Pflegediensten gemäß Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) intensiviert. Hamburg adressiert pflegende Angehörige in den Pflegestützpunkten und sichert ihre Entlastung durch Ersatzpersonen und ausreichende Mittel, ggf. ergänzend zu Bundesmitteln.

4 In der Psychiatrie gibt es in Hamburg nach dem Wegfall der unabhängigen Beschwerdestelle aktuell keine niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeit mehr für Betroffene mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Das fragmentierte und schwer überschaubare Hilfesystem der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung in Hamburg überfordert seine Nutzerinnen und Nutzer oft und birgt Konfliktpotenzial. Ferner bedarf es einer Möglichkeit zur Behandlung und Versorgung von Menschen in akuten psychischen und psychosozialen Krisen. Zudem müssen die Leistungen der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere Psycho- und Soziotherapie, besser zugänglich und Wartezeiten deutlich verringert werden.

5 Schaffung eines professionellen, unabhängigen Beschwerde-, Beratungs- und Informationsangebots für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und Psychiatrie Erfahrung. Das Angebot sollte eine Rechtsberatung beinhalten. Einrichtung eines niedrigschwelligen, aufsuchenden und rund um die Uhr zugänglichen Krisendienstes, der trialogisch sowohl mit Fachkräften, als auch mit Expertinnen und Experten mit eigener Psychiatrie/Krisenerfahrung und Angehörigen besetzt ist. Verbesserung des Zugangs zu Psychotherapie durch Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie des Zugangs zur Soziotherapie durch Verpflichtung der Krankenkassen mit den Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten angemessene Verträge mit leistungsgerechter Vergütung abzuschließen und dabei positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu nutzen.