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Gebärdensprache

Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des Landesbeirates von Menschen mit Behinderungen: Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (4/7)

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Sozialbehörde

1 Eine zentrale und unabdingbare Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit. Alle Maßnahmen der Barrierefreiheit müssen auf der Grundlage anerkannter Regeln der Technik durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollen DIN-Normen, die Vorgaben der Barrierefreiheit enthalten, in Hamburg für rechtsverbindlich erklärt werden.

2 Ein wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit ist zudem das „Zwei-Sinne-Prinzip“. D.h., Informationen aller Art müssen immer für zwei der drei Sinne „Hören“, „Sehen“ und „Tasten“ gleichzeitig verfügbar sein. Dies gilt es einzuhalten, damit sinnesbeeinträchtigte Menschen nicht benachteiligt werden.

3 Eine wichtige Stelle zur Herstellung der Barrierefreiheit ist dabei das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg, das im Zusammenwirken mit Behörden und Bezirksämtern zu diesem Thema berät und Umsetzungsprozesse unterstützt. Maßnahme:

4 Das Kompetenzzentrum stößt an seine Kapazitätsgrenzen. Zusammen mit den Trägern des Kompetenzzentrums wird das ihm zugrunde liegende Konzept weiterentwickelt, seine Existenz dauerhaft gesichert und das Personal aufgestockt.

5 Für Menschen mit oder ohne Behinderung bildet das Wohnquartier einen wichtigen Bezugsrahmen für die alltägliche Lebensgestaltung. Das Quartier ist der Ort, an dem Partizipation und Teilhabe ermöglicht und sichergestellt werden kann und sollte. Auch hier scheitert es allerdings oftmals an der Barrierefreiheit von Gebäuden und im öffentlichen Raum.

6 Das Bündnis für Wohnen setzt sich zum Ziel, mehr erschwinglichen Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Reichweite von Versorgungszentren und mit guter ÖPNV Anbindung zu schaffen. Häuser mit öffentlicher Förderung müssen als Voraussetzung für diese Förderung ein Konzept zur Herstellung der Barrierefreiheit, Empowerment, Partizipation und Inklusion entwickeln und umsetzen. Angesichts des demografischen Wandels wird der Anteil barrierefreier öffentlich geförderter Wohnungen deutlich erhöht. Dies betrifft ausdrücklich vollständig barrierefreie, d.h. auch mit dem Rollstuhl und mit einer Sinnesbeeinträchtigung nutzbare Wohnungen. Dazu muss die DIN 18040 (einschließlich von Wohnungen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer) bereits bei der grundlegenden Planung Anwendung finden. Die Barrierefreiheit wird zur Ermöglichung von Teilhabe auch in privat errichteten, aber öffentlich genutzten Verkehrsflächen und Gebäuden, wie z.B. Einkaufzentren im Bestand, sichergestellt. Stadtteilkulturzentren und vergleichbare Einrichtungen, die der Teilhabe im Sozialraum dienen und kulturelle und gesundheitliche Angebote für Kinder, Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren vorhalten, müssen auch für Menschen mit Behinderungen (selbstverständlich auch für Menschen im Rollstuhl) barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Es werden in Hamburg regelhaft barrierefreie Inklusionsspielplätze geschaffen, die generationsübergreifend zu Sport-, Spiel und Begegnungszwecken genutzt werden können. Grünflächen und Parks müssen Erholungsflächen für alle sein. Dazu wird die DIN 18040-3 als verbindliche Richtlinie für die barrierefreie Gestaltung von Grünanlagen und Parks rechtsverbindlich eingeführt. Das Angebot von öffentlichen barrierefreien Toiletten mit umfassenden Einrichtungen zur Inkontinenzpflege auch erwachsener Menschen („Changing Places“) wird ausgeweitet.

7 Die Verkehrsflächen sind begrenzt, deren Neuaufteilung ist jedoch notwendig, um die Ziele der geplanten Mobilitätswende in Hamburg umsetzen zu können. Dies darf jedoch nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. Für die meisten Menschen mit Behinderungen sind Gehwege die wichtigsten Wegeflächen, wenn sie sich nicht mit einem Pkw fortbewegen. Die Mobilität ist von besonderer Bedeutung für eine selbstbestimmte, gesellschaftliche Teilhabe. Daher müssen der öffentliche Raum und die Verkehrsmittel für jeden Menschen gleichermaßen komfortabel zugänglich und nutzbar sein. Maßnahmen:

8 Damit sich Menschen mit Behinderung in Hamburg gut orientieren können, werden im Sinne der Zugänglichkeit und Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Räumen und Gebäuden Piktogramme und akustische Signale eingesetzt. Gehwege werden für Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen und Rollatoren ausreichend dimensioniert und barrierefrei ausgebaut. Der Radverkehr wird zur Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für Erholungssuchende in Parkanlagen reguliert. Mischverkehre auf Gehwegen und Plätzen werden nur in begründeten Ausnahmen und in Abstimmung mit den Betroffenenverbänden eingerichtet. Es werden mehr und ausreichend barrierefreie Sitzmöglichkeiten geschaffen. Bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von öffentlichen Förderprogrammen werden Betroffenenverbände regelhaft einbezogen. Die Ausleuchtung und kontrastreiche Gestaltung von Wegen und Plätzen wird gemäß den anerkannten Regeln und neuesten Möglichkeiten der Technik so optimiert, dass Menschen mit Behinderungen sich im Dunkeln gut orientieren und sicher und ohne Begleitung fortbewegen können. Alle Ampeln im Bestand werden zügig mit akustischen und taktilen Signalen ausgestattet und auch an verkehrsreichen Radwegen eingerichtet. Das Parkraum-Angebot für Menschen mit Behinderungen sowie für Pflege- und Assistenzdienste sowie in autofreien Zonen wird ausgebaut. Alternative Verkehrswegekonzepte, wie Velorouten, Fahrradstraßen und dergleichen werden für Menschen mit Behinderungen so gestaltet, dass sie gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können (insbesondere Querungen mittels Zebrasteifen, Lichtsignalanlagen). Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind auch nachträglich mit einem akustischen Warnsignal auszustatten, weil sie ansonsten vor allem von seheingeschränkten Menschen nicht hörbar und damit nicht wahrnehmbar sind. Die Zulassung und der wirtschaftliche Betrieb von neuen, alternativen Verkehrsträgern, wie Shuttlediensten und Verleihdiensten von E-Tretrollern, erfolgt ausschließlich unter Beachtung von Sicherheit und Barrierefreiheit. Innovative digitale Technologien wie Smartphone-Apps werden barrierefrei gestaltet und nur unter diesen Voraussetzungen eingesetzt.

9 Der ÖPNV ist nicht nur vor dem Hintergrund der zu erreichenden Mobilitätswende von großer Bedeutung. Stellt der ÖPNV doch für viele Menschen mit Behinderungen die einzige Möglichkeit dar, mobil zu sein und damit am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Der ÖPNV ist daher so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen ihn möglichst ohne fremde Hilfe (§ 5 HmbBGG) und zu erschwinglichen Preisen nutzen können. Maßnahmen:

10 Um die Barrierefreiheit im Hamburger ÖPNV zu erreichen, werden die Strukturen im HVV zusammen mit den Verbundpartnern weiterentwickelt. Dazu zählen auch die Betroffenenverbänden und das Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg. Es wird eine Beauftragten-Stelle für Barrierefreiheit in der HVV GmbH und den Verkehrsbetrieben geschaffen. In Ausschreibungen des HVV und den Verkehrsbetrieben ist das Kriterium Barrierefreiheit eine Grundanforderung für die Auftragserteilung. Zur Einhaltung der HVV-Leitlinien mit den Barrierefreiheits-Standards wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Verkehrsbehörde, dem HVV, den Verkehrsbetrieben und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft behinderter Menschen e.V. (LAG) geschlossen. Fahrgastinformationen sind gut auffindbar, seh- und hörbar sowie leserlich und verständlich und für jeden Fahrgast vor Ort, digital und mittels Assistenztechniken zugänglich und nutzbar. Der HVV und seine Verbundpartnerinnen und -partner stellen ihre Fahrgastinformationen barrierefrei zur Verfügung. Die Barrierefreiheit wird im Bestand durch besondere Förderprogramme hergestellt, die vorab mit den Betroffenenverbänden abgestimmt werden. Notrufsysteme sind gut auffindbar und auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Hörbeeinträchtigungen nutzbar. Bushaltestellen im Bestand werden schrittweise und zügig barrierefrei gestaltet. Das Umfeld von Haltestellen wird unter Berücksichtigung von Wegebeziehungen zu wichtigen Straßenquerungen und Umsteigemöglichkeiten barrierefrei ausgebaut. Die Leitsysteme auf allen Schnellbahn-Haltestellen-Anlagen werden für seheingeschränkte Menschen dem aktuellen Stand entsprechend erneuert. ÖPNV-Zubringerdienste, z.B. die des bedarfsgesteuerten Flächenbetriebs (wie Taxis und Shuttledienste) sind erschwinglich und barrierefrei.