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Gebärdensprache

Schlichtungsstelle Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

1 Sie fühlen sich durch eine öffentliche Stelle in Hamburg aufgrund Ihrer Behinderung benachteiligt? Also zum Beispiel durch ein Bezirksamt, ein Kundenzentrum, eine Behörde oder ein öffentliches Unternehmen? Sie wünschen sich eine unabhängige Stelle, die zwischen Ihnen und der öffentlichen Stelle vermittelt? Wir sind für Sie da!

2 Die Schlichtungsstelle nach dem Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) hilft Ihnen gerne weiter. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zu klären. Zum Beispiel zu den Themen Barrierefreiheit im Verkehr oder Kommunikation. Auch Informationsweitergabe, zum Beispiel in Form von Bescheiden oder öffentliche Internetseiten gehört dazu . Sie können sich als betroffene Person oder als Verband an uns wenden. Ein Verband muss das Schlichtungsverfahren nutzen, bevor er eine Verbandsklage erheben kann. Gut zu wissen: Das Verfahren ist für Sie kostenlos und die Schlichtenden sind unabhängig und unparteiisch.

3 Die Schlichtungsstelle wird tätig, wenn sich Ihr Anliegen gegen eine Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg und sonstige Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg richtet. Dazu gehören zum Beispiel auch Schulen, Bibliotheken, das Versorgungsamt oder Gerichtsverwaltungen.

4 Sie füllen das barrierefreie Antragsformular und die Einwilligungserklärung aus. Dabei können Sie auch weitere Unterlagen hinzufügen.

5 Per E-Mail: Sie können uns die ausgefüllten Unterlagen per E-Mail zusenden an: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de Per Post: Sie können uns die ausgefüllten Unterlagen auch an folgende Adresse senden: Schlichtungsstelle HmbBGG c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) Dammtorstraße 14 20354 Hamburg

6 Wenn Sie Fragen oder Probleme beim Ausfüllen haben, können Sie die Schlichtungsstelle auch anrufen unter der Telefonnummer (040) 428 43 3056 oder eine Mail schreiben an: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de

7 Sie können den Antrag auch bei uns vor Ort mit unserer Unterstützung stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür im Vorwege einen Termin.

8 Sie erhalten eine Eingangsbestätigung von der Geschäftsstelle. Ist die Schlichtungsstelle für Ihr Anliegen zuständig, wird die betroffene öffentliche Stelle über den Konflikt informiert. Das Schlichtungsverfahren findet grundsätzlich schriftlich statt. Die Schlichtungsstelle kommt auf Sie zu, wenn ein gemeinsames Gespräch erforderlich sein sollte. Können Sie und die öffentliche Stelle sich nicht einigen, können die Schlichtenden einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Sollte das Verfahren scheitern, bekommen Sie eine Bescheinigung. Wichtig: Das Verfahren ist für Sie kostenlos und die Schlichtenden sind unabhängig und unparteiisch. Die Schlichtungsstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Nur die Stelle, über die Sie sich beschweren, wird informiert. Das ist erforderlich um den Konflikt lösen zu können. Das Schlichtungsverfahren ersetzt keinen Widerspruch oder Klage. Es ist ein zusätzliches Angebot, wie Sie bei einer wahrgenommenen Rechtsverletzung vorgehen können. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zu Rechtsbehelfsfristen haben.

9 Gut zu wissen: Sie können Ihren Antrag zu jeder Zeit ohne Begründung zurückziehen.