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Gebärdensprache

Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Stellungnahme des Landesbeirates von Menschen mit Behinderungen: Arbeit und Beschäftigung (2/7)

Sozialbehörde

1 Arbeitssuchende und Unternehmen benötigen eine verlässliche Planungsgrundlage, ob und welche Hilfen sowie Unterstützungsleistungen in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere Unternehmen beklagen die Unübersichtlichkeit über die möglichen Hilfen und verantwortlichen Leistungsträger.

2 Zu diesem Zweck müssen die betreffenden Leistungsträger einzelfallbezogen wirksam zusammenarbeiten, gemeinsam einen individuellen Ausbildungsleitfaden beziehungsweise Beschäftigungsleitfaden erstellen und die Leistungsgewährung aus einer Hand erbringen.

3 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) und Inklusionsbetriebe sollen, wie gesetzlich vorgesehen, bei der Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden.

4 Die Hamburger Vergabeordnung wird dahingehend geändert, dass Betriebe mit einem signifikant hohen Anteil von Beschäftigten mit anerkannt schwerbehinderten Menschen (>30%) bei staatlichen Aufträgen bevorzugt berücksichtigt werden.

5 Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fühlen sich am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung ausgegrenzt. Auch in Bewerbungsverfahren erfahren Menschen mit Behinderungen nach wie vor Diskriminierung.

6 Bewerbungsverfahren sollten grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden. Dies umfasst Vorabinformationen über Barrierefreiheit sowie die Verwendung von Leichter Sprache in Stellenausschreibungen, in Vorstellungsgesprächen und bei Aufgabenstellungen im Bewerbungsverfahren. Die Rolle und Funktion der Inklusionsbeauftragten muss zur Begleitung und Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt werden. Inklusionsbeauftragte sollten selbst eine Behinderung haben, regelhaft durch Fortbildung und Weiterbildung entsprechend qualifiziert sein und eng mit der Schwerbehindertenvertretung zusammenarbeiten. Beim Bewerbungsverfahren müssen Assistenzleistungen bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden, damit Chancengleichheit sichergestellt ist.