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Gebärdensprache

Verfahrenslotsen in Hamburg

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1 Die Lebenssituation junger Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung und deren Familien erfordert häufig eine Unterstützung durch viele verschiedene Institutionen und unterschiedliche (Sozial/Reha)-Leistungen, die in einem komplexen Zuständigkeitssystem verortet sind. Dabei ist es für mögliche Anspruchsberechtigte oft schwer, den Durchblick nicht zu verlieren. Genau hier setzen die Verfahrenslotsen mit ihrem Angebot an:

2 Sie bieten Beratung zu Rechtsansprüchen auf Leistungen wie der Eingliederungshilfe an. Sie helfen im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote in Hamburg. Sie begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren und setzen sich dafür ein, dass der individuelle Teilhabe- und Unterstützungsbedarf der Zielgruppe erfüllt wird. Sie orientieren sich dabei am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen dabei, passgenaue Unterstützung zu entwickeln.

3 Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII) deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigten deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen deren gesetzliche Betreuerinnen (z.B. bei jungen Volljährigen).

4 Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Sie werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig. Eine erste Kontaktaufnahme für ein persönliches Beratungsgespräch kann telefonisch oder per Mail erfolgen. Bei Bedarf können sie auf Gebärdensprach-dolmetschende und Herkunftssprach-übersetzende Unterstützung zurückgreifen. Sie gehen höchst individuell und flexibel auf Ihr jeweiliges Beratungsanliegen ein.