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Schulzahnärztlicher Dienst 

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1 Der Zahnärztliche Dienst untersucht jedes Jahr kostenlos die Zähne der Schulkinder von der Vorschule bis zur vierten Klasse sowie alle Förderschüler.

2 Nach vorheriger Anmeldung werden die zahnärztlichen Untersuchungen in der Schule in kleinen Gruppen oder einzeln durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt mit Spiegel und Sonde, die Mundhöhle wird bei jedem Kind individuell ausgeleuchtet und jeder Zahn wird einzeln befundet. Geachtet wird dabei auf Zahnschäden, Zahnstellungs- und Kieferanomalien. Im Anschluss bekommen alle Kinder den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen. Darüber hinaus enthält er eine Empfehlung zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und Hinweise zur Individualprophylaxe.

3 Die aufsuchende Betreuung in der Schule hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.

4 Basierend auf dem Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetz (HmbKiBeG) bietet der Zahnärztliche Dienst in Kindertagesstätten eine jährliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Dabei werden sowohl die Zähne als auch die Zahnstellung kontrolliert. Die Kinder können sich so in vertrauter Umgebung frühzeitig an die zahnärztliche Untersuchung gewöhnen. Im Anschluss bekommen alle Eltern den „Grünen Elternbrief“ mit den Untersuchungsergebnissen. Darüber hinaus enthält er eine Empfehlung zur regelmäßigen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis.

5 Die aufsuchende Betreuung in der Kindertagesstätte hat den Vorteil, dass auch die Kinder erreicht werden, die sonst nicht regelmäßig die Zahnarztpraxis aufsuchen.