Gebärdensprache

Verkehrsunfall, was nun?

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Senatskanzlei Hamburg
3 Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und denken Sie dabei an Ihre eigene Sicherheit: Schalten Sie den Warnblinker ein und stellen das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf. Damit Sie von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen werden, ziehen Sie schon vorher Ihre Warnweste über. Ist nur ein geringfügiger Sachschaden entstanden, fahren Sie schnellstmöglich beiseite, um gefährliche Situationen und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, den anderen Beteiligten seine Daten zu geben. Er darf sich vorher nicht vom Unfallort entfernen. Zum Unfallhergang und zur Schuldfrage müssen aber keine Angaben gemacht werden. Ist jemand verletzt worden? Dann informieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112 und die Polizei über den Notruf 110 und versorgen Sie die Verletzten. Übrigens, wer Erste Hilfe leistet, kann juristisch nichts falsch machen! Bei Personenschäden und größeren Sachschäden die Fahrzeuge nicht bewegen und mögliche Spuren nicht verändern (außer, um Erste Hilfe zu leisten). Während der Unfallaufnahme fertigen wir ein objektives Unfallprotokoll und klären Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf. Daneben erheben wir Daten, um den Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen. Wie verhalte ich mich, wenn kein anderer Unfallbeteiligter vor Ort ist? Wie lange muss ich am Unfallort auf den Geschädigten warten? Sie müssen eine angemessene Zeit am Unfallort warten. 30 bis 45 Minuten gelten als Richtwert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Umstände des Unfalls, wie zum Beispiel Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls. Danach müssen Sie sich an die Polizei wenden, um den Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Wir nehmen den Schaden auf und benachrichtigen den Halter. Polizei ja oder nein? Bei leichten Verkehrsunfällen brauchen Sie nicht zwingend die Polizei zu verständigen. Wenn alle Unfallbeteiligten sich einig sind, müssen Sie dann aber selbst die notwendigen Feststellungen treffen, um den Schaden mit Ihren Versicherungen klären zu können. Besteht aber einer der Beteiligten auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei müssen Sie das Eintreffen unserer Kollegen abwarten. Suchen Sie Zeugen des Unfalls und machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen! Benachrichtigen Sie umgehend Ihre Versicherung!

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