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Wie stelle ich einen Einbürgerungsantrag und was benötige ich dafür?

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BIS / Amt für Migration

1 Die Einbürgerungsabteilung überprüft auf Antrag, ob die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllt sind. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die grundsätzlich notwendigen Angaben geben. Für ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren Sie gerne online einen Termin in der Einbürgerungsabteilung. Den Link finden Sie unter dem Video. Vor Antragstellung wird geklärt, ob Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für die die Einbürgerung erfüllen. Zudem erhalten Sie bei diesem Termin den Einbürgerungsantrag, einige Erklärungen und ein Merkblatt.

2 Das Antragsformular besteht aus insgesamt acht Seiten bzw. drei bei Anträgen für Minderjährige unter 16 Jahren und erfasst folgende Angaben:

3 Ihre bzw. die Personalien Ihres Kindes Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (je nach Antragsformular) Auskünfte über nahe Angehörige Sonstige, für die Bearbeitung des Antrages bedeutsame, Angaben

4 Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben diesen. Die Antragsformulare sowie die Erklärungen werden unter dem Video als Download zur Verfügung gestellt.

5 In dem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie zusammen mit dem Antrag ein Merkblatt, auf dem alle Unterlagen und Nachweise angekreuzt sind, welche Sie zusammen mit dem ausgefüllten Einbürgerungsantrag einreichen müssen. Hierzu können, je nach individueller Lebensbiografie, unter anderem gehören:

6 tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über Aufenthalts- und Arbeitsverhältnisse, Schul- und Berufsbildung, bisherige Staatsangehörigkeit Pass (Reiseausweis, Fremdenpass) mit Nachweis der Aufenthaltserlaubnis bzw. Freizügigkeitsbescheinigung und Anmeldebestätigung Geburtsurkunde Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunde der Eltern Heiratsurkunden und Unterlagen über die Auflösung früherer Ehen Geburts- oder Heirats- oder Sterbeurkunden der Eltern des Ehegatten evtl. Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten Gegebenenfalls Geburtsurkunden der minderjährigen sowie unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder Sorgerechtsbeschluss oder Vormundsbestallung Schulzeugnisse, Integrationsbescheinigung, Deutsch-Zertifikat Ausbildungsnachweise, z. B. Urkunden über Berufsabschlüsse Versicherungsnachweise der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung oder Nachweis sonstiger Altersvorsorge (z. B. Lebensversicherungsschein) Nachweis der gegenwärtigen Erwerbstätigkeit und des Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, aktueller Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid) Nachweis der Erwerbstätigkeit und des Einkommens des Ehegatten Nachweis über die Höhe der Miete Nachweis(e) über die Erfüllung bestehender Unterhaltsverpflichtungen

7 Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Einbürgerung ist es erforderlich, dass wir Ihre Ausländerakte einsehen und Sie sich zu den deutschen Werten und Gesetzen bekennen. Daher reichen Sie uns bitte folgende Erklärungen ausgefüllt und unterschrieben ein:

8 die Einverständniserklärung zur Einsicht in Ihre Ausländerakte

9 Ab 16 Jahren zusätzlich:

10 die Loyalitätserklärung die Sicherheitsbefragung

11 Für Rückfragen steht Ihnen die Einbürgerungsabteilung gerne per E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Video.