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Gebärdensprache

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Warum gibt es eine neue Grundsteuer?

1 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung ab dem Jahr 2025 gefordert.

Welches Grundsteuermodell wird in Hamburg umgesetzt?

2 Hamburg hat sich mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (HmbGrStG) für ein einfaches Wohnlage modell entschieden. Die Grundlagen bei der Grundsteuer B für Wohngebäude sind die Grundstücksgröße, die Wohnfläche und die Wohnlage . Die Quadratmeter des Grundstücks und der Wohnfläche werden jeweils mit einer Äquivalenzzahl (wertunabhängiger Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) multipliziert. Auf Ebene der Grundsteuermesszahlen werden verschiedene Ermäßigungen berücksichtigt. Zum Beispiel für Wohnnutzungen generell, für eine „normalen Wohnlage“ oder auch Denkmalschutz. So kann Hamburg auch u. a. Stadtentwicklungsgesichtspunkten gerecht werden. Auswirken werden sich diese Ermäßigungen in den Grundsteuermessbetragsbescheiden, die voraussichtlich ab März 2025 verschickt werden. Außerdem gibt es nur einen Hauptfeststellungsstichtag (1. Januar 2022). Die Grundsteuer nach dem neuen HmbGrStG wird erstmalig ab 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisher nach „altem Recht“ ermittelten Wert und Beträge.

Ist das Hamburger Modell verfassungsgemäß?

3 Das Finanzgericht Hamburg hat am 13.11.2024 in einem Musterverfahren eine Klage gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Damit wurde der vom Bundesmodell abweichende Weg, den Hamburg beschritten hat, bestätigt. In der Klage ging es darum, ob das Hamburgische Wohnlagemodell als Einfachmodell verfassungskonform ist. Dieses ist bejaht worden.

Welche Vorteile ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen durch das Hamburgische Grundsteuergesetz?

4 Das Hamburger Modell bietet insbesondere den Vorteil einer nur einmaligen Hauptfeststellung in sehr übersichtlichem Umfang zur Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022. Dies ersetzt die regelmäßigen weiteren Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus bei dem wertabhängigen, komplexeren „Bundesmodell“. Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Erleichterung bei der Steuererklärung, sondern sorgt auch für eine bessere Nachvollziehbarkeit der Grundsteuer. Vor allem wirkt sich die steigende Bodenpreisentwicklung nicht auf die Höhe der Grundsteuer aus und fördert nicht durch höhere Nebenkosten die weitere Segregation von bestimmten Wohngebieten. Außerdem ist das Hamburger Modell deutlich leichter administrierbar und wird zu Einsparungen von Personal- und Verwaltungskosten der Finanzverwaltung führen.

Meine Miete wird wegen der Grundsteuer erhöht - wie kann ich die Höhe überprüfen?

5 Sie können die Vermieterin oder den Vermieter um Offenlegung der aktuellen/vorhergehenden Grundsteuer-Festsetzung bitten. Das Finanzamt darf Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, wenn die Grundsteuer deutlich steigt und ich diese nicht bezahlen kann?

6 Für Haushalte, die aufgrund hoher Wohnkosten stark belastet sind, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wohngeld wird bei gemietetem Wohnraum als Mietzuschuss und bei Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Der Bezug von Wohngeld setzt voraus, dass der sonstige Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen bestritten wird. Alle Informationen zum Wohngeld finden Sie unter dem Link nach dem Text. Anders bei Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend aus ihrem Einkommen und Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere Angehörigen oder anderen Leistungsträgern erhalten. Sie können einen Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben. Zu den Themen Bürgergeld und Sozialhilfe finden Sie allgemeine Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (unter Bürgergeld - BMAS bzw. unter Sozialhilfe - BMAS). Individuell beraten lassen können Sie sich von dem für Sie zuständigen Jobcenter team.arbeit.hamburg oder dem für Sie zuständigen bezirklichen Grundsicherungs- und Sozialamt. Die Kontaktdaten finden Sie beim Hamburg Service.