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Die neue Grundsteuer für Hamburg

1 In 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige, bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde in Deutschland die Reform der Grundsteuer beschlossen. Hamburg geht hierbei einen eigenen Weg und hat sich für ein eigenes Modell entschieden. Das Hamburger Modell wird den Anforderungen unserer Metropole sowie seiner Bürgerinnen und Bürger besser gerecht und beruht auf einer fairen und nachvollziehbaren Ermittlungsgrundlage.

2 Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf Grundbesitz erhoben wird. Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz. Ferner gibt es die Grundsteuer B für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke, zu sonstigen Zwecken privat oder öffentlich genutzte Grundstücke und unbebaute Grundstücke (sofern nicht die Grundsteuer C greift). Die Grundsteuer C greift für bestimmte unbebaute aber baureife Grundstücke. Die Grundsteuer geht uns alle an. Sie ist von den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zu zahlen und aufgrund eines Bundesgesetzes auch auf Mieterinnen und Mieter umlegbar. Die Grundsteuer ist für Hamburg unverzichtbar, um öffentliche Aufgaben finanzieren zu können.

3 Hamburg ist eine wachsende Metropole. Würde man hier die Grundsteuerreform nach dem wertabhängigen Bundesmodell anwenden, würde dies langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger führen. Der Grund sind die in den letzten Jahren stark angestiegenen Grundstückspreise, die zukünftig sogar noch weiter ansteigen könnten. Davon sind auch Mieterinnen und Mieter betroffen, da die Grundsteuer von Vermieterinnen und Vermietern einer Immobilie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf sie umgelegt werden darf.

4 Beim „Bundesmodell“ handelt es sich um ein wertabhängiges Modell. Für die Erklärungsabgabe benötigt es deutlich mehr Angaben als beim Hamburger Modell, da es die bisherigen teilweise komplexen und schwierig nachvollziehbaren Bewertungsverfahren in abgewandelter Form beibehält. Außerdem wird nach diesem Bundesrecht alle sieben Jahre eine Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte vorgenommen werden. Neben dem sich dadurch wiederholenden Erklärungsaufwand werden sich die ständig steigenden Bodenwerte in einem höheren Grundsteuerwert manifestieren. Und damit langfristig zu einem starken Anstieg der Grundsteuerbelastung führen. Hamburg hat sich vor allem deswegen für ein abweichendes, deutlich leichteres und wertunabhängiges Wohnlagemodell entschieden, das sich mit deutlich weniger Aufwand für alle Seiten umsetzen lässt.

5 Das Hamburger Modell bietet insbesondere den Vorteil einer nur einmaligen Erklärungsabgabe in sehr übersichtlichem Umfang zur Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022. Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Erleichterung bei der Steuererklärung, sondern macht auch die Grundsteuer besser nachvollziehbar. Vor allem wirkt sich die steigende Bodenpreisentwicklung nicht auf die Höhe der Grundsteuer aus und fördert nicht durch höhere Nebenkosten die weitere Segregation von bestimmten Wohngebieten – d.h. die räumliche Trennung der Wohngebiete von sozialen (Teil-)Gruppen in einer Stadt -. Außerdem ist das Hamburger Modell deutlich leichter administrierbar und wird zu Einsparungen von Personal- und Verwaltungskosten der Finanzverwaltung führen.