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Gebärdensprache

Sammelfonds für Bußgelder

Gerd Altmann/pixelio.de

1 Was ist der Sammelfonds für Bußgelder?

2 In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann. In Hamburg gibt es dafür den Sammelfonds für Bußgelder. Er setzt sich aus vier Fonds mit jeweils 10 Fördergebieten zusammen. Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen den Fördergebieten Bußgelder zu, anstatt sie direkt an gemeinnützige Einrichtungen zu vergeben.

3 Jedem der vier Sammelfonds ist ein Verteilungsgremium zugeordnet, das sich jeweils aus 4 Personen zusammensetzt: Einer Richter*in, einer Staatsanwält*in, einer Vertreter*in der Justizbehörde sowie einer Vertreter*in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. Die Verteilungsgremien beschließen jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.

4 Die Justizbehörde erstellt jährlich einen Bericht über die Verteilung der Bußgelder. Der jeweils aktuelle Bericht kann am Ende der Seite unter "Downloads" heruntergeladen werden.

5 Im Namen einer gemeinnützigen Einrichtung können Sie Anträge auf Zuweisung aus dem Sammelfonds für Bußgelder stellen, wenn Ihre Einrichtung dafür bei der Justizbehörde registriert ist. Die Anträge auf Registrierung und Zuweisung von Geldern sowie den Nachweis der Verwendung stellen Sie in wenigen Minuten online im Hamburg Service. Dort finden Sie auch die Voraussetzungen und Fristen für Ihre Anträge sowie weitere Informationen.

6 Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Anträge online zu stellen, können Sie die Anträge vorübergehend noch in Papierform per Post schicken. Die dafür erforderliche „Erklärung“ sowie alle weiteren Informationen finden Sie am Ende der Seite im Downloadbereich.

7 Das Faxen oder Mailen von Anträgen ist nicht möglich.

8 Im Folgenden werden die Kontaktdaten der Bußgeldstelle eingeblendet.

Download

Informationsblatt Sammelfonds für Bußgelder

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Erklärung

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