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Gebärdensprache Feststellung und Anerkennung von Behinderungen

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Gebärdensprache: Informationen zur Anerkennung von Behinderungen

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Feststellung und Anerkennung von Behinderungen

Rechtliche Grundlagen

Das Schwerbehindertenrecht (Teil des Sozialgesetzbuches IX) hat zum Ziel, die Eingliederung schwerbehinderter Bürger in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu fördern.
Das Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt) entscheidet nach diesem Gesetz

Auf Grund der amtlichen Feststellungen können Sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel steuerliche Vergünstigungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, Befreiung vom Rundfunkbeitrag und Pflegegeld.

Schwerbehindertenausweis

Bei einem Grad der Behinderung von 50 und mehr stellt das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis aus, in den alle gesundheitlichen Merkmale und der Grad der Behinderung eingetragen werden. Hiermit können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen.

Information und Antrag

  • Informationsmaterial über Ihre Rechte als Behinderter können Sie beim Referat Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsamt), anfordern. Link: http://t.hh.de/322656
  • Das Merkblatt "Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg" sowie das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
  • Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Antragstellung finden Sie hier: http://t.hh.de/322650
  • Weitere nützliche Broschüren finden Sie hier: http://t.hh.de/292938

Informationen zu Parkerleichterungen

Das neue Straßenverkehrsrecht hat im Jahr 2009 eine Reihe von Veränderungen gebracht, die insbesondere die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen sollen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren weiter abzubauen.

Aktuelle Informationen, welche Parkerleichterungen Sie in Anspruch nehmen können, finden Sie hier:

http://t.hh.de/1560460

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