Gebärdensprache Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen


Gebärdensprache: Informationen zu Behindertenparkplätzen

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Behindertenparkplätze und Parkerleichterungen

Das Straßenverkehrsrecht sieht für schwerbehinderte Menschen eine Reihe von Parkerleichterungen vor. Sie sollen die Mobilität schwerbehinderter Menschen fördern und dazu beitragen, bestehende behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.

Parkausweise

Schwerbehinderte Menschen mit

können die Parkberechtigung mit dem EU-einheitlichen blauen Parkausweis nachweisen.

Für die übrigen Personengruppen gilt als Nachweis ein bundeseinheitlicher Parkausweis in der Farbe Orange.

Antragstellung

Die Berechtigung, Parkerleichterungen in Anspruch nehmen zu dürfen, wird durch eine Ausnahmegenehmigung nachgewiesen.
Über die Erteilung sämtlicher Ausnahmegenehmigungen entscheidet der Landesbetrieb Verkehr, der auch die Parkausweise ausstellt:

http://t.hh.de/5887156

Dem Antrag beigefügt werden muss eine Bescheinigung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen. Diese Bescheinigung erstellt auf formlosen Antrag das Versorgungsamt Hamburg:

http://t.hh.de/292910

Merkblatt: Alle Regelungen im Detail

Darüber, welche Parkerleichterungen Sie genau in Anspruch nehmen können, informiert ein ausführliches Merkblatt:

http://t.hh.de/2517080

Stadtplan mit Behindertenparkplätzen

Eine Übersicht der Behindertenparkplätze in Hamburg steht Ihnen online zur Verfügung:

https://geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/?layerIDs=453,941&visibility=true,true&transparency=0,0&center=569470.3141220717,5936351.096489686&zoomlevel=0#)

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