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Gebärdensprache Fundsachen: Sie haben etwas gefunden?

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Gebärdensprache: Informationen über das zentrale Fundbüro

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Fundsachen: Sie haben etwas gefunden?

Hinweise für Finder

Wenn Sie etwas gefunden haben, können Sie die Fundsache während der Öffnungszeiten beim Zentralen Fundbüro oder in einem der Hamburger Kundenzentren abgeben.
Zudem nimmt jede Hamburger Polizeidienststelle an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit Fundsachen an und leitet diese schnellstmöglich an uns weiter.
Wenn Sie etwas in einer U-Bahn und in einem Bus finden, geben Sie es bitte gleich beim Fahrer ab. Auch diese Fundsachen werden zügig an uns weitergeleitet.

Ein paar Ausnahmen gibt es:

Tiere dürfen ausschließlich vom Tierheim Süderstraße angenommen werden. Dieses erreichen Sie folgendermaßen:
Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Süderstraße 399
20504 Hamburg
Tel: 040 - 21 11 06 11

Fahrräder dürfen ausschließlich von den Dienststellen der Polizei angenommen werden
Die Polizeikommissariate überprüfen, ob die gefundenen Fahrräder gegebenenfalls als gestohlen gemeldet worden sind. Nach der Bearbeitungszeit (ca. 10 Wochen) übergibt die Polizei die Fahrräder an das Fundbüro.
Besonderheiten bei der Rückgabe elektronischer Geräte:
Elektronische Geräte (Handys, Smart-Watches, Tablets, Notebooks, e-book-reader und Ähnliches) werden nur wieder herausgegeben, wenn die Daten des Vorbesitzers gelöscht werden konnten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) lässt hier keine Ausnahmen zu.
Eine kostenpflichtige Löschung kann angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass hierbei nur die Daten, jedoch nicht die jeweilige ID-Sperrung durch Apple, Samsung oder Google vom Handy gelöscht werden können. Die Gerätehersteller sind nicht verpflichtet, die entsprechenden Geräte zu entsperren. Zur Freischaltung einer Apple-ID bedarf es immer der Zustimmung des vorherigen Eigentümers.
Zur Erläuterung finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts München unter dem Reiter „Presse → Archiv → 2017“  den Text einer Pressemitteilung des Amtsgerichts München mit dem Titel: „Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy“. Eine Direktverlinkung zu der Pressemitteilung finden Sie unter diesem Video. 

Bitte lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen von Apple. Diese finden Sie auf der Webseite von Apple. Eine Direktverlinkung zu der Erläuterung finden Sie ebenfalls unter diesem Video.

Rechte und Pflichten

Ihre Rechte und Pflichten bei der Abgabe in einer Dienststelle:
Wenn Sie eine Fundsache bei der zuständigen Behörde (Kundenzentrum, Zentrales Fundbüro oder Polizei) abgeben, wird eine Fundanzeige ausgestellt. Auf der Fundanzeige wird neben dem Fundtag, dem Fundort und einer Beschreibung der Fundsache, folgendes vermerkt:

Abweichende Regelungen hat der Gesetzgeber in §978 BGB, Abs. 2, für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden (Polizei, Bezirksämtern, Kundenzentren, Fachämtern etc.) und Verkehrsbetrieben (U-Bahnen und Busse) getroffen. Hier erhält der Finder, bei Sachen im Wert von mindestens 50 €, die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.
Der Eigentumserwerb nach Ablauf der Verwahrungsfrist ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Eigentumserwerb bzw. der Anspruch auf Finderlohn für gefundene Gegenstände in privaten Geschäftsräumen (z.B. Sparkassen, Banken, Theatern, Ausstellungsräumen, Warenhäusern, Gaststätten und anderen einem größeren Publikumskreis zugängigen Räumen, sowie Taxis) ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Verzichtserklärung des Geschäftsinhabers vorliegt.
Nach der Rechtsprechung ist in diesen Fällen der "Finder" nicht als Finder, sondern nur als Entdecker anzusehen.

Kontakt

Bezirksamt Altona - Zentrales Fundbüro
Luruper Chaussee 125
22761 Hamburg
Telefon: +49 40 42811-3501
Fax: +49 40 4279-02680
E-Mail: Zentrales-Fundbuero@altona.hamburg.de

Links:

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.: www.hamburger-tierschutzverein.de

Pressemitteilung des Amtsgerichts München: Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy

ID-Sperrung bei elektronischen Geräten: Erläuterungen von Apple

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