Gebärdensprache Schulungen und Zertifizierungen im Luftsicherheitsbereich

Gebärdensprache: Luftsicherheitsbereich

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Schulungen und Zertifizierungen im Luftsicherheitsbereich

Als Flughafenbetreiber eines deutschen Verkehrsflughafens können Sie mit diesem Online-Dienst Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge an die zuständige Luftsicherheitsbehörde stellen.
Die Anträge müssen Sie für Personen stellen, die in für die Luftsicherheit relevanten Bereichen tätig sind. Sie sind Teil der Sicherheitsmaßnahmen, die gemäß § 8 des Luftsicherheitsgesetzes in der Verantwortung der Flughafenbetreiber liegen. 

Anträge können für folgende Personengruppen gestellt werden:
Ausbilderinnen und Ausbilder,
Luftsicherheitskontrollkräfte sowie
Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge. 

Für Ausbilderinnen und Ausbilder können in diesem Online-Dienst sowohl Zertifizierungen als auch Rezertifizierungen beantragt werden.

Für Luftsicherheitskontrollkräfte können Schulungen gemeldet, Prüfungen angemeldet sowie Rezertifizierungen beantragt werden.

Zudem können Sie Zertifizierungen und Rezertifizierungen für Personen beantragen, die nach DVO EU 2015/1998 Kapitel 11.2.3.5. die Zugangskontrollen an einem Flughafen sowie Überwachungen und Streifgänge durchführen. 

Neben persönlichen Daten der zu zertifizierenden Personen werden auch Nachweise der Qualifikation dieser Personen benötigt, die Sie im Antrag hochladen können. 

Die Gebühren werden individuell nach Gebührenordnung berechnet. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Gebührenbescheid

Am Ende des Online-Dienstes erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Daten als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.

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