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Gebärdensprache: Hasskriminalität im Netz anzeigen

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Hasskriminalität im Netz konsequent anzeigen

Mehr Strafanzeigen und eine effektivere Strafverfolgung - das ist das Ziel der Koordinierungsstelle OHNe Hass ("Offensiv gegen Hass im Netz - konsequent anzeigen, effektiv verfolgen"). Dazu wurde insbesondere ein Online-Dienst entwickelt, mit dem jeder, der Hasskriminalität im Internet zur Anzeige bringen möchte, online unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Anzeige erstatten kann.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Online-Dienst hamburg-gegen-hass.de

Menschen, die Opfer von Hasskriminalität im Internet geworden sind oder denen Hassrede gegen andere aufgefallen ist, können mit geringem Aufwand über den Online-Dienst unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige erstatten. Der Online-Dienst ist über hamburg-gegen-hass.de und das Hamburg Serviceportal zu erreichen, Eine Registrierung oder eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich. Über den Online-Dienst können Screenshots der Hasspostings hochgeladen werden. Wenn – wie etwa bei Beleidigungen – ein Strafantrag erforderlich ist, kann dieser heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.

Wie sichere ich die Hasspostings?

Bürgerinnen und Bürgern können sich abhängig von Ihrem Anliegen auch an folgende Stellen wenden:

Die Links finden Sie unter dem Video.

Was Sie gegen unzulässige Inhalte im Internet tun können

Fällt Ihnen im Internet etwas auf, von dem Sie glauben, dass es nicht den gesetzlichen Schutzvorschriften entspricht, oder sind Sie sich nicht sicher, ob bestimmte, zum Beispiel hetzende Inhalte öffentlich zugänglich sein sollten – dann melden Sie Ihre Beobachtungen der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Das ist über ein Meldeformular unkompliziert und auch anonym möglich. Den Link finden Sie unter dem Video.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht gegen Beiträge vor, die zur Verrohung der Gesellschaft beitragen oder Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. Zum Beispiel gegen ein Musikvideo mit Gewaltdarstellungen, ein Post mit Hakenkreuzen oder ein Profil voller Hetze gegen Geflüchtete. Grundlage hierfür ist ein Staatsvertrag, der Menschenwürde und Minderjährige insbesondere im Internet schützt.

Während Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft gesetzeswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen verfolgen, um die Täterinnen und Täter strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, regt die MA HSH die schnelle Löschung von Inhalten direkt bei Anbietern oder über einen besonderen Meldestatus bei den sozialen Netzwerken an. 

Erfolgt keine Abhilfe, kann die MA HSH durch Aufsichts- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren Zwangs- und/oder Bußgelder gegen die Anbieter oder Netzwerke verhängen, um eine gesetzmäßige Nachbesserung durchzusetzen.
Dabei geht sie auch Hinweisen und Beschwerden aus der Bevölkerung nach.

Informationen für Medienunternehmen, Beratungsstellen, Verbände, NGOs

Online-Dienst hamburg-gegen-hass.de

Über den Online-Dienst, der über das Hamburg Serviceportal zu erreichen ist, haben auch Medienunternehmen, Beratungsstellen und Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit, Hasskommentare im Internet anzuzeigen.

Hamburg ist ein bedeutender Medienstandort in Deutschland. Die Erfahrungen seit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes haben gezeigt, dass strafbare Hasspostings durch die Medienverantwortlichen überwiegend gelöscht und Anzeigen eher selten erstattet werden. Durch den Online-Dienst besteht die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Strafanzeigen unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zu erstatten.

Der Dienst hat den Vorteil, dass Screenshots hochgeladen werden können. Die Strafanzeige ist für die Meldenden über den Account ihres Unternehmens  möglich. Wenn ein Strafantrag erforderlich ist, kann dieser heruntergeladen, handschriftlich unterschrieben und wieder hochgeladen oder abfotografiert werden.

Wie beteiligt man sich?

Eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie den Online-Dienst jedoch regelmäßig nutzen möchten, wird die Anzeigeerstattung durch die Registrierung und Anmeldung vereinfacht. Melden Sie sich dazu bei dem Hamburg Serviceportal als Unternehmen an und abonnieren Sie den Online-Dienst "Hasskriminalität im Internet melden". Den Link finden Sie unter dem Video.
Begleitend finden Schulungen für diejenigen statt, die den Online-Dienst regelmäßig nutzen möchten (z.B. Redakteurinnen und Redakteure).
Schulungstermine

In den Schulungen erfahren Sie, wie Sie Hasskommentare juristisch einordnen und wie Sie den Online-Dienst nutzen können. Die Dezernentinnen und Dezernenten  der Staatsanwaltschaft Hamburg geben einen Einblick in den Ablauf der Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich der digitalen Hassrede.

Ein aktueller Schulungstermin, der derzeit noch nicht feststeht, wird hier bekannt gegeben werden. Bei Interesse an den Schulungen und für weitere Informationen zum Online-Dienst wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HateSpeech@sta.justiz.hamburg.de

Beratungsstellen

Die Organisation Hate Aid gGmbH bietet Betroffenen digitaler Gewalt ein kostenloses Beratungsangebot. Menschen, die online Hass und Hetze erleben, die beleidigt, verleumdet  oder bedroht werden, können sich an Hate Aid wenden. Neben einer stabilisierenden Erst-, Sicherheits-, und Kommunikationsberatung unterstützt Hate Aid die Betroffenen bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Täterinnen und Täter. Den Kontakt finden Sie unter: www.hateaid.org

Links und Kontaktdaten

Hasskriminalität im Internet melden

Bei Hinweisen auf Rechtsextremismus
Zentrale Hinweisaufnahme Rechtsextremismus der Polizei:

Bei Hinweisen auf Äußerungen gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder
geschlechtlichen Identität: LSBTI*-Ansprechpersonen der Polizei

Online-Wache Hamburg

Jedes Hamburger Polizeikommissariat

Meldeformular Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein

Hate aid:

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