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Patientenrechte und -schutz

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1 Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf eine verständliche Aufklärung, auf Einsichtnahme in ihre Krankenakte, auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei einem vermuteten Behandlungsfehler, auf zügige Bearbeitung ihrer Anträge durch die Krankenkassen und vieles mehr.

2 Den Text des Patientenrechtegesetzes (PatRG) finden Sie auf Bundesgesetzblatt online:

3 Erläuterungen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des Patientenbeauftragten der Bundesregierung:

4 Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben:

5 Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine Patientenverfügung verfassen wollen.

6 Die Broschüre "Ich sorge vor!" der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz enthält praktische Tipps für Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

7 Der Wegweiser für Betreuungsrecht gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Vorsorgevollmachten.

8 Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vertritt die Anliegen von Patientinnen und Patienten im politischen Raum, in Gremien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für die Stärkung der Patientenrechte ein. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Patientenbeauftragten.

9 In Hamburg bieten Ihnen zahlreiche Patientenberatungsstellen Informationen, Rat und Unterstützung an.