
Das Schwer-Behinderten-Recht ist ein Teil
vom Sozial-Gesetz in Deutschland.
Das Schwer-Behinderten-Recht sagt:
Menschen mit Behinderungen sollen überall dazu gehören.
Bei der Arbeit und in der Gesellschaft.
Menschen mit einer Schwer-Behinderung bekommen
besondere Leistungen.
Die Schwer-Behinderung muss dafür anerkannt werden.
Die Anerkennung wird gemacht
vom Referat Feststellungen nach dem Schwer-Behinderten-Recht
vom Versorgungs-Amt.

Das Versorgungs-Amt entscheidet:
- Welche Behinderung Sie haben.
- Wie der Grad von der Behinderung ist.
Die Abkürzung ist: GdB. - Ob Sie weitere gesundheitliche Merkmale haben.
Zum Beispiel eine erhebliche Geh-Behinderung.
Oder ob Sie hilflos sind.

Die Leistungen für schwer-behinderte Menschen sind
zum Beispiel:
- Steuerliche Vergünstigungen.
- Kostenlose Fahrten in Bussen und Bahnen
- Pflege-Geld
- Befreiung von den Rund-Funk-Gebühren.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr
bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
In dem Ausweis stehen alle Infos über Ihre Behinderung.

Der Ausweis ist dafür da:
Ihre Behinderung nachzuweisen.
Informationen für Menschen mit Behinderungen
und der Antrag für Leistungen
Sie können Infos über Ihre Rechte bekommen
vom Versorgungs-Amt.
Sie finden die Infos im Internet.

Sie können Infos über Leistungen und Hilfen
für Menschen mit Behinderungen bekommen.
Und Sie können das Formular herunterladen
für den Antrag für die Leistungen
Die Adresse ist www.hamburg.de/antrag-merkblaetter/83238/start/
Wichtige Infos zum Antrag finden Sie unter www.hamburg.de/fragen-und-antworten/
Mehr nützliche Informations-Broschüren finden Sie im Internet.

Informationen über Park-Erleichterungen
Menschen mit Behinderungen sollen überall hinkommen können.
Es soll mehr Barriere-Freiheit geben.
Es gibt darum besondere Park-Möglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen.
Sie finden die Infos in Leichter Sprache zu den Park-Erleichterungen.