Hamburg.de Startseite Barrierefrei Leichte Sprache Leben mit Behinderung
Leichte Sprache

Die Feststellung und die Anerkennung von Behinderungen

Auf einem Buch steht: Sozialgesetz SGB
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Das Schwer-Behinderten-Recht ist ein Teil
vom Sozial-Gesetz in Deutschland.
Das Schwer-Behinderten-Recht sagt:
Menschen mit Behinderungen sollen überall dazu gehören.
Bei der Arbeit und in der Gesellschaft.

Menschen mit einer Schwer-Behinderung bekommen
besondere Leistungen.
Die Schwer-Behinderung muss dafür anerkannt werden.
Die Anerkennung wird gemacht
vom Referat Feststellungen nach dem Schwer-Behinderten-Recht
vom Versorgungs-Amt.

Zeichnung eines Schwerbehindertenausweises
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Das Versorgungs-Amt entscheidet:

  • Welche Behinderung Sie haben.
  • Wie der Grad von der Behinderung ist.
    Die Abkürzung ist: GdB.
  • Ob Sie weitere gesundheitliche Merkmale haben.
    Zum Beispiel eine erhebliche Geh-Behinderung.
    Oder ob Sie hilflos sind.
Eine Frau im Rollstuhl reckt selbstbewusst beide Arme nach oben.
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Die Leistungen für schwer-behinderte Menschen sind 
zum Beispiel:

  • Steuerliche Vergünstigungen.
  • Kostenlose Fahrten in Bussen und Bahnen
  • Pflege-Geld
  • Befreiung von den Rund-Funk-Gebühren.

Der Schwer-Behinderten-Ausweis

Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr
bekommen einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

In dem Ausweis stehen alle Infos über Ihre Behinderung.

Zeichnung eines Schwerbehindertenausweises
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Der Ausweis ist dafür da:
Ihre Behinderung nachzuweisen.

Informationen für Menschen mit Behinderungen
und der Antrag für Leistungen

Sie können Infos über Ihre Rechte bekommen
vom Versorgungs-Amt.
Sie finden die Infos im Internet.

Symbolbild einen Antrag stellen
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Sie können Infos über Leistungen und Hilfen
für Menschen mit Behinderungen bekommen.
Und Sie können das Formular herunterladen
für den Antrag für die Leistungen
Die Adresse ist www.hamburg.de/antrag-merkblaetter/83238/start/

Wichtige Infos zum Antrag finden Sie unter www.hamburg.de/fragen-und-antworten/

Mehr nützliche Informations-Broschüren finden Sie im Internet.

Parkplatz barrierefrei
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Informationen über Park-Erleichterungen

Menschen mit Behinderungen sollen überall hinkommen können.
Es soll mehr Barriere-Freiheit geben.

Es gibt darum besondere Park-Möglichkeiten
für Menschen mit Behinderungen.
Sie finden die Infos in Leichter Sprache zu den Park-Erleichterungen.


Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?

Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln

Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.

Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.