Wer kann einen Schwerbehinderten-Ausweis haben?
Einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen Sie,
wenn Sie:
- in Deutschland leben oder arbeiten und
- einen Grad der Behinderung von
50, 60, 70, 80, 90 oder 100 haben.
Die Zahl zeigt, wie schwer die Behinderung ist.
Die Zahl bekommt man vom Versorgungsamt.
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist
meistens für immer.
So sehen Schwerbehinderten-Ausweise aus
Es gibt grüne Schwerbehinderten-Ausweise.
Es gibt grün-orangene
Schwerbehinderten-Ausweise.
Die Merk-Zeichen
Auf dem Schwerbehinderten-Ausweis
sind manchmal Buchstaben.
Die Buchstaben sind groß und schwarz.
Sie sind auf der Vorderseite
vom Schwerbehinderten-Ausweis in der Mitte.
Oder sie sind auf der Rückseite
vom Schwerbehinderten-Ausweis oben links.
Die Buchstaben nennt man: Merk-Zeichen.
Die Merk-Zeichen auf Ihrem
Schwerbehinderten-Ausweis zeigen:
- welche Behinderung Sie haben
- welche besonderen Rechte Sie haben.
Das bedeuten die Merk-Zeichen:
G bedeutet:
Man kann sich nicht gut
im Straßen-Verkehr bewegen.
Oder man findet allein nicht den richtigen Weg.
aG bedeutet:
Man kann sehr schlecht
oder gar nicht gehen.
H bedeutet:
Man braucht Unterstützung.
Bl bedeutet:
Man ist blind.
Gl bedeutet:
Man ist taub.
B bedeutet:
Man darf eine Begleit-Person mitnehmen.
RF bedeutet:
Man muss weniger Geld
für Radio und Fernsehen bezahlen.
TBl bedeutet:
Man muss kein Geld
für Radio und Fernsehen bezahlen.
Bus und Bahn fahren
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist
ein G, aG oder Gl:
Sie können eine Wert-Marke
für den Schwerbehinderten-Ausweis kaufen.
Damit können Sie Bus und Bahn fahren.
Sie müssen die Wert-Marke
beim Versorgungsamt kaufen.
Die Wert-Marke kostet:
- 91 Euro für ein ganzes Jahr
- 46 Euro für ein halbes Jahr.
Wenn Sie eine Wert-Marke haben,
brauchen Sie keine Fahrkarte in Bus und Bahn.
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist
ein Bl oder H:
Sie können eine Wert-Marke
für den Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Damit können Sie Bus und Bahn fahren.
Sie bekommen die Wert-Marke
beim Versorgungsamt.
Die Wert-Marke kostet kein Geld.
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein B:
Ihre Begleit-Person braucht
keine Fahrkarte kaufen.
Steuer für Ihr Auto
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein G oder Gl:
Sie müssen weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein
aG, H oder Bl:
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Behinderten-Parkplätze
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein aG oder Bl:
Sie können einen blauen Park-Ausweis bekommen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen
beim Landesbetrieb Verkehr.
Mit dem blauen Park-Ausweis
dürfen Sie auf Behinderten-Parkplätzen parken.
Radio, Fernsehen und Telefon
- Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein RF.
Sie müssen weniger Geld
für Radio und Fernsehen bezahlen. - Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein TBl.
Sie müssen kein Geld
für Radio und Fernsehen bezahlen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen beim
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Vielleicht kostet auch
Ihr Telefon-Anschluss weniger Geld.
Fragen Sie Ihren Telefon-Anbieter.
Tipp: Den Antrag können Sie auch im Internet stellen.
Internet-Seite: www.rundfunkbeitrag.de
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Blinden-Geld
Im Schwerbehinderten-Ausweis ist ein Bl.
Sie bekommen Blinden-Geld.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen
bei Ihrem Bezirksamt.
So bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular bekommen Sie beim Versorgungsamt.
Oder auf der Internet-Seite: www.hamburg.de/schwerbehindertenausweis
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Drucken Sie das Formular aus.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben,
geben Sie es beim Versorgungsamt ab.
Oder Sie schicken es mit der Post.
Tipp:
Sie können den Antrag auch im Internet schreiben.
Das nennt man: Online-Antrag
Mehr Infos finden Sie auf der Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist in Leichter Sprache.
Wo ist das Versorgungsamt?
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?
Hier bekommen Sie mehr Infos:
Adresse:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Versorgungsamt Hamburg
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22083 Hamburg
Öffnungszeiten:
- Montag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Dienstag: 8 Uhr bis 13 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
Haben Sie an diesen Tagen keine Zeit?
Dann rufen Sie uns einfach an.
Wir finden einen Termin.
Telefon: 115
Email: versorgungsamt@soziales.hamburg.de
Internet-Seite: www.hamburg.de/versorgungsamt
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Hier können Sie das Heft auch bestellen:
E-Mail: publikationen@soziales.hamburg.de
Das Heft ist kostenlos.
Infos zum Text
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Büro für Leichte Sprache.
Die Bilder für Leichte Sprache sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Hier können Sie das Heft auch bestellen:
E-Mail: publikationen@soziales.hamburg.de