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So finden Sie eine Lösung

Informationen von der Stelle zur Schlichtung für Probleme mit Barriere-Freiheit.

Drei Menschen sprechen an einem Tisch miteinander
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Schlichtung heißt:
Man soll ein Problem lösen.
Menschen mit Behinderungen haben manchmal in Hamburg
Probleme mit der Barriere-Freiheit.

Zum Beispiel kommen die Menschen schwer in eine Behörde.

Rollstuhlfahrerin vor einer Treppe
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Oder die Menschen verstehen ein Formular nicht.
Die Schlichtung kann manchmal diese Probleme lösen.
Das macht die Schlichtungs-Stelle.

So finden Sie eine Lösung

Eine Rollstuhlfahrerin übergibt ein Schriftstück in einem Büro
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

1. Sie schreiben einen Antrag an die Schlichtungs-Stelle.
Sie können auch Dokumente dazu legen,
zum Beispiel Fotos.
Sie können den Antrag als E-Mail oder Brief stellen.
Das Formular für den Antrag finden Sie hier: Antrag für die Schlichtung (PDF).

Wir brauchen auch Ihre Erlaubnis für das Speichern Ihrer Daten.
Daten sind zum Beispiel Ihr Name und Ihre Adresse.
Das Formular für die Erlaubnis finden Sie hier: Einwilligungs-Erklärung (PDF).

Computer-Bildschirm mit einem geöffneten Formular
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Schlichtungs-Stelle sagt Ihnen dann,
dass sie den Antrag und die Dokumente bekommen hat.
Manchmal hat die Schlichtungs-Stelle noch Fragen zu dem Antrag.
Die Schlichtungs-Stelle braucht deshalb von Ihnen:

  • eine E-Mail-Adresse
  • oder eine Post-Adresse
  • oder eine Telefon-Nummer
  • oder alle drei Dinge.
Großes Gebäude mit der Aufschrift "Amt"
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

2. Die Schlichtungs-Stelle sagt der Behörde,
was für ein Problem Sie mit der Barriere-Freiheit haben.
Zum Beispiel,
wenn Sie in ein Bezirks-Amt nicht hinein kommen.
Die Behörde muss auf das Problem antworten.
Die Behörde hat einen Monat lang Zeit für die Antwort.
Vielleicht ist das Problem dann auch schon gelöst.

Computer
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

3. Wenn das Problem aber nicht gelöst ist,
sucht die Schlichtungs-Stelle mit Ihnen und der Behörde eine Lösung.
Die Suche nach der Lösung ist immer schriftlich,
das heißt mit Briefen oder E-Mails.
Die Schlichtungs-Stelle sagt Ihnen,
wenn es ein gemeinsames Gespräch geben soll.
Sie können auch um ein gemeinsames Gespräch bitten.

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

4. Die Schlichtungs-Stelle darf eine Lösung anbieten,
wenn Sie und die Behörde das Problem nicht lösen können.
Wenn alle die Lösung von der Schlichtungs-Stelle gut finden,
dann ist das Problem gelöst.
Die Schlichtung ist dann zu Ende.
Sie bekommen danach einen Brief,
in dem die Lösung für das Problem noch einmal genau steht.

Sie bekommen auch dann einen Brief,
wenn niemand eine Lösung gefunden hat.
Dann hat die Schlichtung leider nicht geklappt.

Dickes Buch mit einem Paragrafen-Symbol
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Wenn Sie mehr zu der Schlichtung wissen möchten,
bekommen Sie hier mehr Informationen:
Die Öffentliche Rechts-Auskunft