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Leichte Sprache

Die Stelle zur Schlichtung für Probleme mit Barriere-Freiheit

Willkommen auf unserer Webseite! Sie finden hier Informationen zu der Schlichtung für Menschen mit Behinderungen in Hamburg!

Was ist Schlichtung?

Drei Menschen sprechen an einem Tisch miteinander
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Schlichtung heißt:
Man soll ein Problem lösen.

Menschen mit Behinderungen haben manchmal in Hamburg
Probleme mit der Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel kommen die Menschen schwer in eine Behörde.
Oder die Menschen verstehen ein Formular nicht.
Die Schlichtung kann diese Probleme lösen. Das macht die Schlichtungs-Stelle.

Wir sind für Sie da!

Rollstuhlfahrerin vor einer Treppe
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Haben Sie wegen Ihrer Behinderung schon einmal
Probleme in Hamburg erlebt?

Zum Beispiel:

  • Sie kommen in ein Bezirks-Amt nicht hinein.
  • Sie verstehen die Schilder in einem Kunden-Zentrum nicht.
  • Sie haben Probleme mit Formularen für eine Behörde.

Sie können in Hamburg nicht barrierefrei leben?

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen.

Sie löst das Problem zwischen Ihnen und der Stadt Hamburg.
Die Menschen mit Behinderungen in Hamburg
haben besondere Rechte.

Rollstuhlfahrerin und stehender Mann vor Hamburg-Wappen
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

In Hamburg gibt es für die Menschen mit Behinderungen ein Gesetz.
Das Gesetz hat diesen langen Namen:
„Das Hamburgische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz“.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie sollen gut und ohne Probleme in Hamburg leben können.
Das Gesetz sagt auch,
dass Hamburg eine Schlichtungs-Stelle haben muss.

Eine Frau hebt die Hände, weil sie etwas nicht versteht
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Schlichtungs-Stelle gibt es in Hamburg,
weil wir Menschen mit Behinderungen helfen wollen.
Wir von der Stelle für die Schlichtung möchten
Probleme bei der Barriere-Freiheit in Hamburg lösen.
Zum Beispiel dann,
wenn die Briefe von den Behörden in Hamburg zu schwierig sind.
Oder wenn die Webseiten in Leichter Sprache sein sollen.

Alle Menschen mit Behinderungen
und alle Vereine für Menschen mit Behinderungen dürfen
bei der Schlichtungs-Stelle um Hilfe fragen.

Wir möchten mit Ihnen und der Stadt Hamburg
Lösungen finden für Ihr Problem bei der Barriere-Freiheit.

Besonders gut ist für Sie:

Geld durchgestrichen
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Schlichtung ist immer kostenlos.
Die Menschen von der Stelle für die Schlichtung
arbeiten immer unabhängig und neutral.
Das heißt:
Niemand darf uns sagen,
welche Lösung wir finden sollen.
Wir suchen aber immer eine Lösung,
welche die Menschen und auch die Behörde gut finden.

Fragen Sie uns bei Problemen!

Großes Gebäude mit der Aufschrift "Amt"
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Stelle für die Schlichtung kann nur Probleme lösen,
die Sie mit einer öffentlichen Stelle haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • eine Behörde oder ein Amt von der Stadt Hamburg,
  • eine Firma der Stadt Hamburg,
  • oder eine öffentliche Schule,
  • oder ein Gericht.

Wie können Sie uns um Hilfe fragen?

Computer-Bildschirm mit einem geöffneten Formular
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Sie müssen einen Antrag stellen.
Bitte füllen Sie ein Formular für den Antrag aus.
Das Formular für den Antrag ist barrierefrei.
Sie finden das Formular hier: Antrag für die Schlichtung

Wir brauchen auch Ihre Erlaubnis
für das Speichern Ihrer Daten.
Daten sind zum Beispiel Ihr Name und Ihre Adresse.
Das Formular für die Erlaubnis finden Sie hier: Einwilligungs-Erklärung
Sie können auch andere Dokumente dazu legen, zum Beispiel Fotos.


1. Schicken Sie uns eine E-Mail:

Computer
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Das Formular für den Antrag ist barrierefrei.
Sie finden das Formular hier: Antrag für die Schlichtung
Das Formular für die Erlaubnis finden Sie hier: Einwilligungs-Erklärung
Füllen Sie das Formular und die Erlaubnis aus
und schicken es dann an die E-Mail-Adresse:
schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de


2. Schicken Sie uns einen Brief:

Brief
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Das Formular für den Antrag ist barrierefrei.
Sie finden das Formular hier: Antrag für die Schlichtung
Das Formular für die Erlaubnis finden Sie hier: Einwilligungs-Erklärung
Füllen Sie das Formular und die Erlaubnis aus
und schicken es dann an die Post-Adresse:

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg

Haben Sie Fragen oder Probleme mit dem Formular?

Telefon
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Sie können uns für Hilfe auch anrufen
oder eine E-Mail schreiben.
Sie können auch zu uns kommen.
Wir füllen dann das Formular gemeinsam aus.
Bitte rufen Sie uns für einen Termin vorher an.
Die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle ist:
040 – 428 433 056

Was passiert nach dem Antrag?
Wir von der Schlichtungs-Stelle sagen Ihnen,
dass wir den Antrag und die Dokumente bekommen haben.
Dann sagen wir der öffentlichen Stelle von der Stadt Hamburg,
dass Sie ein Problem mit der Barriere-Freiheit haben.
Die Suche nach der Lösung ist immer schriftlich,
das heißt mit Briefen oder E-Mails.
Die Schlichtungs-Stelle sagt Ihnen,
wenn es ein gemeinsames Gespräch geben soll.
Die Schlichtungs-Stelle darf eine Lösung anbieten.

Die Schlichtung ist zu Ende,
wenn Sie und die öffentliche Stelle die Lösung gut finden.
Es kann passieren,
dass wir gemeinsam keine Lösung finden.
Sie bekommen immer einen Brief von uns,
wenn die Schlichtung zu Ende ist.

Das ist wichtig:

Geld durchgestrichen
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Schlichtung ist immer kostenlos.
Die Menschen von der Stelle für die Schlichtung
arbeiten immer unabhängig und neutral.
Unabhängig heißt:
Niemand darf uns sagen,
welche Lösung wir finden sollen.
Wir suchen aber immer eine Lösung, welche die Menschen und auch die öffentliche Stelle gut finden.

Drei Menschen reden miteinander an einem runden Tisch
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Stelle für die Schlichtung spricht nur mit Ihnen
und mit der öffentlichen Stelle.
Wenn wir eine Lösung finden wollen,
müssen wir alle miteinander reden.
Aber mit noch mehr Menschen sprechen wir nicht.

Symbole für Lösung: Daumen hoch, Stempel, Unterschrift
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Schlichtung möchte eine Lösung finden,
ohne dass Sie vor ein Gericht gehen müssen.
Wenn Sie aber doch lieber vor ein Gericht gehen wollen,
dürfen Sie das natürlich machen.

Gut für Sie ist auch:
Wenn Sie die Schlichtung beenden wollen,
dann sagen oder schreiben Sie uns das einfach.
Die Schlichtung ist dann gleich zu Ende.
Sie müssen uns auch keinen Grund sagen.