Niemand wird gerne gestört.
Lärm stört viele Menschen.
Es gibt darum Regeln:
Wie man mit Lärm und Krach umgeht.
Damit Menschen nicht gestört werden.
Wichtig ist:
Menschen nehmen Rücksicht auf andere Menschen.
Man braucht nicht immer Gesetze:
Damit Menschen gut miteinander leben können.
Bitte beachten Sie:
Sie können Ihre Wohnung verlieren wegen Lärm.
Ihr Vermieter kann Ihre Wohnung kündigen:
Wenn Sie immer laut sind.
Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm.
Im Gesetz steht:
Welcher Lärm verboten ist.
Wichtig ist:
Der Lärm ist wirklich laut.
Es reicht nicht:
Wenn Sie den Lärm laut finden.
Das Gesetz sagt auch:
Was Menschen tun können gegen Lärm.
Sie können verlangen:
Dass Ihre Wohnung nicht zu laut ist.
Sie sollten Sachen aufschreiben:
Wenn Sie sich wegen dem Lärm beschweren wollen.
Diese Sachen schreiben Sie auf:
Wenn der Lärm zu schlimm ist:
- Wann der Lärm ist.
- Wer den Lärm noch gehört hat.
Sie können bei der Polizei anrufen:
Wenn es lauten Krach gibt in der Nacht.
Oder an einem Sonntag.
Oder an einem Feier-Tag.
Sie sagen dann:
- Welcher Lärm ist es.
Zum Beispiel: Wer macht den Lärm. - Wo ist der Lärm.
- Wie lange ist der Lärm schon.
Achtung:
Rufen Sie nicht beim Notruf an.
Sie rufen bei der Polizei-Revier-Wache an:
Die bei Ihnen in der Nähe ist.
Sie können die Telefon-Nummer im Internet finden:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/info/polizei/?iasonQuery=Polizei
Die Stadt Hamburg will helfen:
Damit niemand vom Lärm gestört wird.
Sie können darum Beratung bekommen.
Sie können anrufen:
- Grundeigentümer-Verband Hamburg
Sie können die Telefon-Nummer im Internet finden:
http://www.grundeigentuemerverband.de/ - Mieterverein Hamburg
Sie können die Telefon-Nummer im Internet finden:
http://www.mieterverein-hamburg.de/ - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer,
Spitzenverband der privaten Wohnungswirtschaft e. V.
Sie können die Telefon-Nummer im Internet finden:
http://www.haus-und-grund.net/ - Behörde für Umwelt und Energie
Abteilung Fluglärmschutzbeauftragte,
Planerischer Immissionsschutz
Sie können die Telefon-Nummer im Internet finden:
https://www.hamburg.de/laermschutz-ansprechpartner/144112/bsu-laerm/
Lärm in der Nachbarschaft
Menschen wohnen dicht zusammen.
Manchmal hören die Nachbarn darum Sachen.
Zum Beispiel:
- Maschinen:
Wasch-Maschinen
Bohr-Maschinen
Staub-Sauger - Oder laute Musik.
- Oder Streit.
Wir erklären einige Gründe für Lärm in der Nachbarschaft.
Wir erklären auch:
Was man tun kann:
Damit Menschen gut zusammen wohnen können.
Lärm durch Heim-Werken
Heim-Werken ist so ähnlich wie basteln.
Heim-Werken kann auch sein:
Menschen reparieren etwas in ihrer Wohnung.
Menschen benutzen manchmal Maschinen beim Heim-Werken.
Zum Beispiel eine Bohr-Maschine.
Oder die Menschen benutzen einen Hammer.
Das Gesetz sagt:
Es muss nachts ruhig sein.
Laute Geräten und Maschinen
dürfen nachts nicht benutzt werden:
Damit andere Menschen nicht gestört werden.
Die Maschinen dürfen nicht benutzt werden
zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Wenn Sie laute Sachen in Ihrer Wohnung machen müssen:
Sagen Sie Ihren Nachbarn Bescheid.
Lärm durch Musik
Jeder Mensch denkt anders über Lärm.
Zum Beispiel:
Manche Menschen mögen laute Musik.
Manche Menschen stört laute Musik.
Musik kann man selber machen
mit einem Musik-Instrument
Zum Beispiel eine Geige.
Oder einem Klavier.
Musik kann man aber auch nur hören.
Zum Beispiel mit einem Radio.
Oder im Fernsehen.
Oder mit dem Handy.
Laute Musik darf nachts nicht gemacht werden:
Damit andere Menschen nicht gestört werden.
Die Musik darf nicht gemacht werden
zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Sie können zum Beispiel Kopf-Hörer benutzen:
Wenn Sie Musik hören wollen.
Es ist immer gut:
Wenn Sie mit Ihren Nachbarn reden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Musik-Instrument spielen wollen.
Der Lärm von Feiern und Partys
Menschen dürfen nachts keine laute Musik machen
in der Wohnung.
Menschen dürfen auch im Garten nachts nicht laut sein.
Zum Beispiel beim Grillen.
Dafür gibt es keine Ausnahme.
Wenn Sie eine Party in der Wohnung machen wollen:
Reden Sie mit Ihren Nachbarn.
Der Lärm von Tieren
Tiere in der Wohnung können manchmal Lärm machen.
Zum Beispiel:
Ein Hund bellt in der Wohnung.
Es ist gut für alle Nachbarn:
Wenn Sie auf Ihre Tiere acht geben.
Damit die Tiere nicht laut sind.
Der Lärm von Garten-Geräten und Bau-Maschinen
Es gibt eine Liste von lauten Geräten:
Die in Wohn-Gegenden nachts nicht benutzt werden dürfen.
Die Geräte dürfen nicht benutzt werden
zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Das Verbot gilt von Montag bis Samstag.
Die Liste können Sie im Internet sehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/
Es gibt auch sehr laute Geräte.
Zum Beispiel:
- Laub-Bläser
- Laub-Sammler
- Frei-Schneider
- Rasen-Kanten-Schneider
Diese Geräte dürfen nur benutzt werden:
- vormittags zwischen 9:00 Uhr und 13:00 Uhr
- nachmittags zwischen 15:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Der Lärm von Geräten im Haushalt
Manche Geräte im Haushalt sind sehr laut.
Zum Beispiel:
- Wasch-Maschinen
- Schleuder-Maschinen
- Staub-Sauger
Damit alle Menschen gut zusammen leben:
Bitte benutzen Sie die Geräte vorsichtig.
Bitte benutzen Sie die Geräte nicht in der Mittagspause
zwischen 13 Uhr und 15 Uhr.
Und benutzen Sie die Geräte nicht nachts.
Es ist gut:
Beim Kaufen auf leise Geräte zu achten.
Manchmal haben leise Geräte ein Zeichen.
Das Zeichen heißt: Blauer Umweltengel
Der Lärm von spielenden Kindern
Kinder spielen gerne.
Kinder sind dann manchmal laut.
Die Kinder wollen niemanden ärgern.
Es ist normal:
Dass Kinder manchmal laut sind.
Nachbarn sollten sich nicht über die Kinder ärgern.
Die Kinder und die Eltern sollen aber auch darauf achten:
Dass die Kinder nicht immer laut sind.
Es sollte leise sein zwischen 13 Uhr und 15 Uhr.
Und nachts.
Info
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln
Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.
Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.