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Das neue Namens-Recht

 

Seit dem 1. Mai 2025 gibt es ein neues Namens-Recht.

Das heißt:
Es gibt neue Regeln für Nachnamen.

 

Das ändert sich für Familien

Eltern mit zwei Kindern schauen freundlich
Inga Kramer

Es gibt viele verschiedene Familien.
Das Namens-Recht passt jetzt besser zu den verschiedenen Familien.
Die Familien können jetzt mehr wählen.
Zum Beispiel:

  • Wie soll der Name von der Familie sein?
  • Wie soll der Name von den Kindern sein?

Ehe-Partner können jetzt beide den gleichen Doppel-Namen haben.
Ein Doppel-Name ist ein Name mit 2 Teilen.
Kinder können jetzt auch einen Doppel-Namen haben.

 

Das können Sie an Ihrem Geburts-Namen ändern

Ein Blatt Papier mit der Überschrift "Antrag"
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Sie können Ihren Geburts-Namen einmal ändern:
Wenn Sie volljährig sind.
Sie können zum Beispiel:

  • einen Teil von Ihrem Doppel-Namen wegmachen
  • einen neuen Doppel-Namen aus den Namen von beiden Elternteilen machen
  • den Namen von Ihrem anderen Eltern-Teil nehmen.
 

So ändern Sie Ihren Namen

Ein Beratungsgespräch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

 

Ein schwarzes @ auf einem roten Kreis - Symbol für E-Mail schreiben
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Sie wollen Ihren Namen ändern?
Dafür brauchen Sie einen Termin beim Standes-Amt in Ihrem Bezirk.
Das Standes-Amt kümmert sich um:

  • Geburten
  • Ehen
  • Sterbe-Fälle.

Sie müssen Ihrem Standes-Amt eine E-Mail schreiben.
In der E-Mail schreiben Sie:
Ich will meinen Namen ändern.
Dann sagt Ihnen das Standes-Amt:
Diese Unterlagen brauchen Sie dafür.
Und das Standes-Amt macht einen Termin mit Ihnen.

Info

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Sie können hier dazu mehr lesen.

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