Leichte Sprache

Vorschlag für ein neues Gesetz für Opfer von häuslicher Gewalt

25. November 2025
Traurige Frau
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Manche Menschen werden von ihrem Partner oder ihrer Partnerin geschlagen. 
Diese Menschen nennt man Opfer von häuslicher Gewalt. 
Die Opfer von häuslicher Gewalt wollen dann oft aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. 

Aber sie haben einen gemeinsamen Miet-Vertrag mit dem Partner oder der Partnerin. 
Das heißt: 
Sie haben die Wohnung zusammen gemietet. 
Dann können die Opfer von häuslicher Gewalt nicht einfach aus dem Miet-Vertrag raus. 
Der Partner oder die Partnerin muss das erlauben. 

Eine Frau steht vor einem Richter und zwei weiteren Personen. Sie hebt die Hand als Symbol für eine Vereidigung.
Inga Kramer, www.ingakramer.de

Der Partner oder die Partnerin erlaubt das nicht? 
Dann können die Opfer von häuslicher Gewalt nur noch vor Gericht gehen. 
Das heißt: 
Sie müssen eine Klage machen. 

Das dauert lange. 
Und sie sind weiter abhängig von ihrem Partner oder ihrer Partnerin. 

 

Das will der Senat für Opfer von häuslicher Gewalt tun

Eine Richterin hält ein aufgeschlagenes Gesetzbuch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Der Senat will das ändern. 
Der Senat ist die Regierung von Hamburg. 
Der Senat will:
Opfer von häuslicher Gewalt sollen schnell und einfach aus dem Miet-Vertrag raus können.

 Deshalb hat der Senat einen Vorschlag gemacht. 
Der Vorschlag ist für ein neues Gesetz. 
Das Gesetz soll Mietern und Mieterinnen helfen. 
Die Mieter und Mieterinnen sollen leichter kündigen können. 
Das heißt: 
Sie sollen leichter sagen können: 
Ich möchte aus der Wohnung ausziehen.

Gesetzbuch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Hamburg hat im Juni mit den Justiz-Ministern und Justiz-Ministerinnen aus den anderen Bundes-Ländern darüber gesprochen. 
Die Justiz-Minister und Justiz-Ministerinnen kümmern sich um Gesetze. 
Sie haben gesagt: 
Das soll so gemacht werden.

Deshalb hat Hamburg den Vorschlag gemacht für das neue Gesetz.
Der Vorschlag soll im Januar im Bundes-Rat besprochen werden. 
Der Bundes-Rat kann zustimmen:
Dann gibt es das neue Gesetz.

 

Deshalb ist ein neues Gesetz wichtig

Ein Schlüsselbund mit einem Anhänger, der mit "Eigene Wohnung" beschriftet ist.
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Viele Opfer wollen nicht in der alten Wohnung bleiben. 
Zum Beispiel: 

  • wenn sie in ein Frauen-Haus geflüchtet sind 
  • wenn sie nicht mehr in der Nähe von dem Täter sein wollen. 

Dann können die Opfer den Miet-Vertrag kündigen. 
Dafür brauchen sie die Erlaubnis von dem Mitmieter oder der Mitmieterin. 
Der Mitmieter oder die Mitmieterin gibt die Erlaubnis nicht? 
Dann muss das Opfer vor Gericht gehen.
Das dauert oft lange. 
Und es ist schwer für das Opfer. 

 

So schützt das Gesetz Opfer jetzt schon

Gesetzbuch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Vielleicht haben das Opfer und der Täter zusammen in einer Wohnung gewohnt. 
Dann kann das Opfer die Wohnung alleine bekommen. 

Das steht im Gesetz. 
Das Gesetz heißt: Gewalt-Schutz-Gesetz. 

Info

Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Der Text ist nicht durch Menschen mit Behinderungen geprüft worden.
Sie können hier dazu mehr lesen.

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