Die Menschen von Hamburg dürfen mitbestimmen.
Hamburg ist eine sehr große Stadt.
Es gibt 7 große Bezirke in Hamburg.
Es gibt ein Bezirks-Amt in jedem Bezirk.
Die Menschen wählen die Bezirks-Versammlung in dem Bezirk:
In dem sie wohnen.
Die Bezirks-Versammlung bestimmt mit bei allen Sachen:
Für die das Bezirks-Amt zuständig ist.
Die Menschen in Hamburg können auch anders mitbestimmen
in den Bezirken von Hamburg.
Die Menschen können ein Bürger-Begehren machen.
So geht ein Bürger-Begehren
3 Menschen aus einem Bezirk können einen Antrag stellen.
Der Antrag wird beim Bezirks-Amt gestellt.
Der Antrag muss schriftlich sein.
Der Antrag muss für Sachen sein:
Für die die Bezirks-Versammlung zuständig ist.
Die Bezirks-Versammlung prüft den Antrag.
Die Bezirks-Versammlung kann dann:
Den Antrag annehmen.
Oder die Bezirks-Versammlung spricht mit den 3 Menschen.
Die Bezirks-Versammlung und die Menschen
finden dann eine andere Lösung.
Oder die Bezirks-Versammlung stimmt dem Antrag nicht zu.
Es gibt dann einen Bürger-Entscheid.
Der Bürger-Entscheid
Die Menschen aus dem Bezirk stimmen ab über den Antrag.
Alle Menschen aus dem Bezirk stimmen ab:
Die wahlberechtigt sind.
Der Antrag ist angenommen:
Wenn die Mehrheit der Menschen dafür ist.
Die Entscheidung vom Bürger-Entscheid ist wie
eine Entscheidung von der Bezirks-Versammlung.
Es gibt eine Informations-Schrift über das Bürger-Begehren
und den Bürger-Bescheid in schwerer Sprache.
Sie bekommen die Informations-Schrift in den Bezirks-Ämtern.
Sie können Ihr Bezirks-Amt online herausfinden:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11255630/
Die Regeln für das Bürger-Begehren
und den Bürger-Entscheid steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt Bezirks-Verwaltungs-Gesetz.
Das kurze Wort ist BezVG.
So spricht man das bez fau geh