Die Buß-Geld-Stelle im Einwohner-Zentral-Amt
Menschen haben
im Verkehr etwas falsch gemacht.
Zum Beispiel:
- Die Menschen sind zu schnell gefahren.
- Die Menschen haben an einer Stelle geparkt:
An der das Parken verboten ist. - Die Menschen sind mit dem Fahr-Rad
auf dem Bürger-Steig gefahren.
In schwerer Sprache sagt man zu den Sachen:
Verkehrs-Ordnungs-Widrigkeit.
Die Polizei stellt fest:
Menschen haben eine Verkehrs-Ordnungs-Widrigkeit gemacht.
Oder das Park-Raum-Management stellt das fest.
Die Menschen müssen dann eine Strafe bezahlen:
Das Buß-Geld.
So spricht man das: buhs geld
Die Buß-Geld-Stelle sorgt dafür:
Dass die Menschen die Strafe bezahlen.
So können Sie ein Buß-Geld bezahlen
Sie haben einen Brief bekommen
von der Stadt Hamburg.
In dem Brief steht:
Sie müssen ein Buß-Geld bezahlen.
Sie können das Geld überweisen.
Sie können dafür die Überweisung benutzen:
Die im Brief ist.
Sie füllen die Überweisung aus.
Und Sie geben die Überweisung ab bei Ihrer Bank.
Oder bei Ihrer Spar-Kasse.
Sie können auch eine eigene Überweisung nehmen.
Oder Sie können das Geld online überweisen.
Oder mit einer Maschine in der Bank.
Sie benutzen dann diese Daten:
Zahlungsempfänger: Kasse.Hamburg
IBAN DE70 2000 0000 0020 0015 85
BIC MARKDEF1200
Sie müssen alle Zahlen schreiben.
Sie schreiben bitte das Akten-Zeichen auf die Überweisung.
Das Akten-Zeichen steht auf dem Brief
von der Stadt Hamburg.
Das Akten-Zeichen steht oben rechts auf dem Brief.
Das Akten-Zeichen sieht zum Beispiel so aus:
9750.11.007293.6
Wenn Sie die Überweisung aus dem Brief benutzen:
Das Akten-Zeichen steht schon
auf der Überweisung.
Die Stadt Hamburg braucht das Akten-Zeichen.
Die Stadt Hamburg weiß sonst nicht:
Für welche Ordnungs-Widrigkeit ist das Geld
von der Überweisung.
Wenn Sie Fragen haben
Sie können die Buß-Geld-Stelle anrufen
zwischen 10 Uhr morgens und 12 Uhr mittags.
Von Montag bis Freitag.
Die Telefon-Nummer steht oben rechts auf dem Brief
von der Stadt Hamburg.
Sie müssen der Buß-Geld-Stelle das Akten-Zeichen sagen.
Das Akten-Zeichen steht oben rechts auf dem Brief.
Das Akten-Zeichen sieht zum Beispiel so aus:
9750.11.007293.6
Wenn Sie keinen Brief mit einer Telefon-Nummer haben:
Rufen Sie bitte die Nummer 040 42839-3124 an.
Sie müssen manchmal warten:
Wenn viele Menschen anrufen bei der Buß-Geld-Stelle.
Sie können auch eine E-Mail schreiben:
Wenn Sie Fragen haben.
Die E-Mail-Adresse ist: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de
Achtung:
Sie können Sachen für das Gericht nicht machen
mit einer E-Mail.
Zum Beispiel:
Sie können keinen Einspruch machen.
Und keinen Antrag stellen.
Sie müssen diese Sachen schriftlich machen:
Mit einem Brief.
Sie können diese Sachen auch direkt
bei der Buß-Geld-Stelle machen.
Die Mitarbeiter von der Buß-Geld-Stelleschreiben die Sachen dann auf.
So kommen Sie zur Buß-Geld-Stelle
Sie können zur Buß-Geld-Stelle kommen:
- Wenn Sie Fragen haben
- Wenn Sie Sachen sagen wollen:
Wegen dem Buß-Geld. - Wenn die Sachen nicht stimmen:
Von dem Buß-Geld
Das heißt in schwerer Sprache:
Protokollierung der Einwände gegen Verwarnungen. - Wenn Sie möchten:
Die Stadt Hamburg soll das Buß-Geld zurücknehmen.
Das heißt in schwerer Sprache:
Protokollierung von Rechts-Behelfen gegen Buß-Geld-Bescheide. - Wenn Sie Ihren Führer-Schein abgeben müssen.
- Wenn Sie Ihren Führer-Schein wieder-bekommen.
- Wenn Sie das Buß-Geld nicht auf einmal bezahlen wollen.
Das heißt in schwerer Sprache:
Entgegennahme von Anträgen auf Ratenzahlung.
Die Adresse von der Buß-Geld-Stelle im Service-Center ist
Einwohner-Zentral-Amt
Hammer Straße 30-34
22041 Hamburg.
Die Öffnungs-Zeiten von der Buß-Geld-Stelle sind:
Von 9 Uhr morgens bis 15 Uhr nachmittags
von Montag bis Donnerstag.
Und am Freitag von 9 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.