Kinder bekommen eine Geburts-Urkunde:
Wenn sie in Deutschland geboren werden.
Das Kind ist an einem bestimmten Ort geboren.
Das Standes-Amt von dem Geburts-Ort
schreibt die Geburt auf
in einem Geburten-Register.
Das Standes-Amt vom Geburts-Ort heißt auch:
Geburts-Standes-Amt.
Gut zu wissen!
Eine Geburts-Urkunde ist etwas anderes
als eine Abstammungs-Urkunde.
In einer Geburts-Urkunde stehen vielleicht
die Adoptiv-Eltern.
In einer Abstammungs-Urkunde stehen immer
die biologischen Eltern.
Das Geburts-Standes-Amt kann
eine Abstammungs-Urkunde machen.
Man sagt auch beglaubigter Register-Auszug
zur Abstammungs-Urkunde.
Auskünfte vom Geburten-Register
Menschen können eine Auskunft bekommen:
Wenn sie über 16 Jahre alt sind.
Die Menschen können eine Auskunft bekommen
ohne eine Vollmacht:
- Für sich selbst
- Für den Ehe-Partner
- Für den Lebens-Partner
- Für die Eltern
- Für die Kinder
Menschen müssen eine Vollmacht haben:
Wenn sie über eine andere Person
eine Auskunft wollen.
Sie müssen diese Vollmacht mitbringen.
Und den Ausweis von der anderen Person.
Behörden und Ämter können eine Auskunft bekommen:
Wenn das Gesetz das erlaubt.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
Wenn Sie eine Auskunft haben wollen
- Personal-Ausweis oder
Reise-Pass
Wenn Sie eine Vollmacht haben:
Sie brauchen auch den Ausweis von der anderen Person. - Sie brauchen eine Personen-Stands-Urkunde:
Wenn Sie die Auskunft über eine andere Person wollen
ohne Vollmacht.
In der Personen-Stands-Urkunde muss stehen:
Sie sind verwand mit der anderen Person.
Zum Beispiel:
Die andere Person ist Ihr Kind.
Wichtige Regeln
Sie müssen eine Geburts-Urkunde schriftlich beantragen.
Zum Beispiel mit einem Brief.
Oder mit einer E-Mail.
Oder Sie kommen selbst zum Standes-Amt.
Sie wollen etwas wissen über eine Person:
Sie wissen aber das zuständige Standes-Amt nicht.
Sie können dann einen Brief schreiben
an das General-Register der Standes-Ämter von Hamburg.
Alle Standes-Ämter in Hamburg können Ihnen Urkunden geben:
Wenn die Sache nach 2009 passiert ist.
Zum Beispiel eine Geburt oder eine Hochzeit.
Wenn die Sache vor 2009 passiert ist:
Nur das zuständigen Standes-Amt kann Ihnen die Urkunde geben.
Achtung:
Urkunden werden im Ausland nur anerkannt:
Wenn die Urkunden vom zuständigen Standes-Amt sind.
Die Urkunde ist sonst nicht gültig im Ausland.
Gebühren
Sie müssen 14,50 Euro bezahlen.
Wenn Sie mehr als eine Abschrift oder Urkunde brauchen:
Sie müssen 6 Euro für jede andere Urkunde bezahlen.
Sie können hier mehr Infos im Internet lesen:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254336/
Wir erklären Ihnen hier in Leichter Sprache:
Wie Sie die Ehe anmelden.
Die Erklärungen stimmen.
Die Erklärungen sind aber nicht rechts-verbindlich.
Manchmal haben wir Sachen einfacher geschrieben.
Oder Sachen nicht erklärt:
Die sehr selten sind.
Der Text in Leichter Sprache würde sonst zu lang.
Bitte lesen Sie den Original-Text.