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Leichte Sprache

Der Reise-Pass

Die Nationalfahne von Deutschland
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Menschen können einen Reise-Pass in Hamburg bekommen:

  • Wenn sie in Hamburg wohnen.
  • Und wenn sie die deutsche Staats-Bürgerschaft haben.
  • Sie müssen selbst in das Kunden-Zentrum kommen.
Ein Reisepass
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Der Reise-Pass ist eine bestimmte Zeit gültig.
Wenn Sie jünger als 24 Jahre sind:
Der Reise-Pass ist 6 Jahre lang gültig.
Wenn Sie 24 Jahre alt sind oder älter:
Der Reise-Pass ist 10 Jahre lang gültig.

Sie müssen einen neuen Pass machen:
Wenn der Reise-Pass zu alt geworden ist.
Das ist wichtig:
Damit der Pass immer aktuell ist.

Sie müssen den Pass unterschreiben.
Sie müssen:
Die Abdrücke von Ihren Fingern auf den Pass machen.

Ein Fünf-Euro-Schein.
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Der Reise-Pass kostet Geld.
Sie bezahlen 37,50 Euro für den Pass:
Wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Sie bezahlen 70 Euro:
Wenn Sie 24 Jahre alt sind oder älter.

Sie müssen ungefähr 6 Wochen warten
bis der neue Reise-Pass fertig ist.
Sie können den Pass dann abholen im Kunden-Zentrum.
Sie müssen den Pass nicht selbst abholen.
Sie können den Pass abholen lassen von einer anderen Person.
Sie müssen der Person dann eine Vollmacht geben.

So bekommen Sie den Reise-Pass

Sie gehen zu einem Kunden-Zentrum.
Sie können sich das Kunden-Zentrum aussuchen.
Sie können hier lesen:
So finden Sie ein Kunden-Zentrum:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11298988/

Ein Kalender auf einem roten Kreis - Symbol für Termin
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Wichtig:
Sie machen besser einen Termin im Kunden-Zentrum.
Sie können hier lesen:
So machen Sie einen Termin beim Kunden-Zentrum:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/DigiTermin

Sie bringen diese Unterlagen mit zum Kunden-Zentrum:

  • Den Personal-Ausweis:
    Wenn Sie über 18 Jahre alt sind.
  • Den alten Reise-Pass.
    oder
  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind:
    Ihre Geburts-Urkunde.
    Und den Kinder-Reise-Pass.
    Sie müssen Ihre Eltern mitbringen.
    Die Eltern müssen den eigenen Ausweis mitbringen.
    Wenn nur ein Eltern-Teil mitkommt:
    Sie brauchen eine Einverständnis-Erklärung
    vom anderen Eltern-Teil.
    Wenn ein Eltern-Teil das Sorge-Recht alleine hat:
    Sie brauchen dafür eine Bescheinigung.
    Sie können den Reise-Pass nicht beantragen:
    Wenn kein Eltern-Teil mitkommt.
  • Ein Pass-Foto.
    Es gibt Regeln für das Pass-Foto.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Das Foto muss biometrisch lesbar sein.

    Das Foto muss so aussehen:
    Das ganze Gesicht muss auf dem Foto sein.
    Sie dürfen nicht lächeln.
    Ihr Mund muss zu sein.
    Das Foto muss 35 Millimeter breit sein.
    Und es muss 45 Millimeter hoch sein.
    Der Hintergrund von dem Foto muss hell sein.
    Sie finden alle Regeln hier:
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html

    Sie können dem Fotografen sagen:
    Sie brauchen ein biometrisches Pass-Foto.
    Sie bekommen dann das richtige Foto.

Das müssen Sie mitbringen:
Wenn Sie die deutsche Staats-Bürgerschaft neu haben.

Sie bringen mit:

  • Einbürgerungs-Urkunde
  • Den alten Pass oder die Identitäts-Bescheinigung
  • Die Geburts-Urkunde
  • Die Heirats-Urkunde:
    Wenn Sie verheiratet sind.

Wenn Sachen geändert werden sollen im Reise-Pass

Sie müssen den alten Reise-Pass mitbringen.
Sie müssen Bescheinigungen für die Änderungen mitbringen.
Zum Beispiel die Hochzeits-Urkunde:
Wenn Sie Ihren Namen nach der Hochzeit geändert haben.

Ein Einbrecher steigt durch ein Fenster
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Wenn Sie den Reise-Pass verlieren.
Oder wenn der Reise-Pass gestohlen wird.

Sie können es in jedem Kunden-Zentrum melden:
Wenn Sie Ihren Reise-Pass verloren haben.
Oder wenn der Reise-Pass gestohlen worden ist.
Sie müssen dafür keinen Termin machen.

Sie bringen diese Sachen mit:
Wenn Sie den Reise-Pass verloren haben.

  • Den Personal-Ausweis.
  • Wenn Sie keinen Personal-Ausweis haben:
    Sie bringen die Geburts-Urkunde mit.
    Oder die Hochzeits-Urkunde.
Polizei Hamburg

Sie bringen diese Sachen mit:
Wenn der Reise-Pass gestohlen worden ist.

  • Die Bescheinigung von der Polizei.
    Sie müssen zur Polizei gehen:
    Wenn der Reise-Pass gestohlen worden ist.
  • Den Personal-Ausweis.
  • Wenn Sie keinen Personal-Ausweis haben:
    Sie bringen die Geburts-Urkunde mit.
    Oder die Hochzeits-Urkunde.

Sie können mehr Infos über den Reise-Pass im Internet lesen:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11265043/

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?

Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln

Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.

Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.