Diese Arbeit-Nehmer müssen eine Steuer-Erklärung machen
Sie sind Arbeit-Nehmer.
Sie müssen eine Einkommens-Steuer-Erklärung machen:
Wenn das Finanz-Amt sonst
die genaue Summe von den Steuern
nicht feststellen kann.
Sie müssen die Steuer-Erklärung machen:
Ohne dass das Finanz-Amt das extra sagt.
- Wenn Sie Geld verdienen:
Für das Sie keine Lohn-Steuer bezahlen.
Und wenn das Geld mehr als 410 Euro im Jahr ist
Zum Beispiel:
Geld aus selbst-ständiger Arbeit
oder Geld von einer Rente. - Oder wenn Sie Lohn-Ersatz-Leistungen bekommen haben.
Und wenn das Geld mehr als 410 Euro im Jahr ist.
Geld-Ersatz-Leistungen sind zum Beispiel:
Arbeitslosen-Geld
oder Kranken-Geld. - Oder wenn Sie verheiratet sind.
Und Sie beide arbeiten.
Und einer von Ihnen hat die Steuer-Klasse 5
oder die Steuer-Klasse 6. - Oder wenn Sie die Steuer-Klasse 6 haben.
Und wenn das Faktor-Verfahren angewendet worden ist. - Wenn Sie für verschiedene Arbeit-Geber gearbeitet haben.
- Wenn Sie einen Frei-Betrag vom Finanz-Amt bekommen haben.
Wichtig:
Es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel:
Wenn der Frei-Betrag wegen einer Behinderung ist.
Sie müssen dann keine Steuer-Erklärung machen.
Sie müssen auch eine Steuer-Erklärung machen:
Wenn das Finanz-Amt das sagt.
Gut zu wissen:
Sie bekommen Geld zurück:
Wenn Sie zu viele Steuern bezahlt haben.
Manchmal müssen Sie dem Finanz-Amt Geld bezahlen:
Wenn Sie nicht genug Steuern bezahlt haben.
Der Termin für die Steuer-Erklärung
Sie müssen die Steuer-Erklärung immer machen:
Nachdem das Jahr zuende ist.
Sie haben dann 7 Monate Zeit.
Ihre Steuer-Erklärung muss immer am 31. September
vom nächsten Jahr
beim Finanz-Amt sein.
So geben Sie die Steuer-Erklärung ab
Sie können die Steuer-Erklärung im Internet abgeben.
Sie nutzen dafür das Programm ELSTER.
Die Adresse im Internet ist: https://www.elster.de/eportal/start
Sie finden Erklärungen in Leichter Sprache auf der Seite.
Sie können die Steuer-Erklärung auch beim Finanz-Amt abgeben.
Die Finanz-Ämter beantworten auch Fragen zur Steuer-Erklärung.
So überweisen Sie Steuern
Sie schreiben alle Daten auf die Überweisung.
- Ihre Steuernummer
- Die Steuerart
- Den Zeit-Raum:
Für den die Steuern sind.
Das ist die Bank-Verbindung für die Steuer-Kasse:
Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg
(Steuerkasse Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Bank: Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
Sie können auch die Last-Schrift benutzen für viele Steuern.
Sie erlauben dann der Steuer-Kasse:
Das Geld von Ihrem Konto zu holen.