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Leichte Sprache

28,50 Euro Bearbeitungs-Gebühr

Sie haben einen Buß-Geld-Bescheid bekommen
über 28,50 Euro Bearbeitungs-Gebühr.

Geldscheine und Münzen
Geld Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Zum Beispiel:

  • Weil Sie eine Verwarnung nicht bezahlt haben.
  • Oder weil Sie eine Stellungnahme gemacht haben 
    bei einer Anhörung.

Sie können hier lesen:
Warum Sie diesen Buß-Geld-Bescheid bekommen haben.

Der Grund für die Bearbeitungs-Gebühr

Ein Gesetzbuch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Das Gesetz sagt:
Sie müssen eine Bearbeitungs-Gebühr bezahlen:
Wenn Sie einen Buß-Geld-Bescheid bekommen.
Das Gesetz heißt Ordnungs-Widrigkeiten-Gesetz.

Das Gesetz sagt:
Sie müssen mindestens 25 Euro bezahlen.
Das Gesetz sagt auch:
Sie müssen 3,50 Euro bezahlen 
für das Verschicken von dem Bescheid.
Sie müssen also insgesamt 28,50 Euro bezahlen.

Gründe für einen Buß-Geld-Bescheid

Es gibt viele Gründe:
Warum Menschen einen Buß-Geld-Bescheid bekommen.

  • Sie haben 
    ein Verwarnungs-Geld-Angebot nicht pünktlich bezahlt.
    Das Verwarnungs-Geld-Angebot gibt es:
    Wenn es kleine Ordnungs-Widrigkeiten gegeben hat.
    Bei einem Verwarnungs-Geld-Angebot gibt es 
    keine Verwaltungs-Kosten.
  • Sie haben eine Stellungnahme nicht pünktlich gemacht:
    Bei einem Verwarnungs-Geld-Angebot
  • Sie wollten das Verwarnungs-Geld nicht bezahlen.
    Sie haben eine Stellungnahme gemacht zu dem Verfahren.
    Das Verfahren ist aber nicht eingestellt worden
    wegen der Stellungnahme.
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?

Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln

Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.

Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.