Regeln für den Bewohner-Park-Ausweis
Es gibt in Hamburg Bewohner-Park-Gebiete.
In den Gebieten muss man für das Parken Geld bezahlen.
Und in denen darf man das Auto nur eine bestimmte Zeit parken.
Diese Regeln gelten nicht für Menschen:
Die in Gebieten wohnen.
Die Bewohner können einen Ausweis bekommen
Das Parken wird so für die Bewohner einfacher.
Die Bewohner müssen den Ausweis beantragen.
Und sie müssen für den Ausweis bezahlen.
Der Ausweis ist ein Jahr gültig.
Die Bewohner müssen den Ausweis
gut sichtbar im Auto liegen haben.
Sie brauchen einen Bewohner-Park-Ausweis für Motor-Räder.
Sie haben keinen bestimmten Park-Platz mit dem Ausweis.
Aber Sie dürfen dann in dem Bewohner-Park-Gebiet parken.
Der Park-Ausweis ist immer für ein bestimmtes Auto gültig.
Das Kennzeichen von dem Auto steht im Ausweis.
Menschen können auch einen Park-Ausweis bekommen:
Wenn die Menschen oft ein Miet-Auto fahren.
Oder wenn die Menschen einen Firmen-Wagen haben.
Man muss aber genau erkennen können:
Zu welcher Firma die Autos gehören.
Sie können prüfen:
Ob Sie in einem Bewohner-Park-Gebiet wohnen.
Sie können hier klicken.
Sie sehen dann eine Karte mit den Bewohner-Park-Gebieten.
Die Kosten vom Bewohner-Park-Ausweis
Der Bewohner-Park-Ausweis kostet jedes Jahr Gebühren.
Der Bewohner-Park-Ausweis kostet 65 Euro im Jahr:
Wenn der Ausweis online beantragt wird.
Der Bewohner-Park-Ausweis kostet 70 Euro im Jahr:
Wenn der Ausweis beim LBV-Standort beantragt wird.
LBV ist die Abkürzung für Landes-Betrieb Verkehr.
Der LBV hat verschiedene Standorte in Hamburg.
Die Verlängerung kostet das gleiche.
Die Gebühren stehen in der Hamburger Park-Gebühren-Ordnung.
Die Voraussetzung für einen Bewohner-Park-Ausweis
Sie müssen in einem Bewohner-Park-Gebiet wohnen.
Oder Ihr Neben-Wohn-Sitz
muss in einem Bewohner-Park-Gebiet sein.
Wenn Sie einen Firmen-Wagen haben:
Sie brauchen vielleicht eine Bestätigung vom Arbeit-Geber
für den Firmen-Wagen.
Der LBV sagt Ihnen:
Wenn Sie diese Bescheinigung einreichen müssen.
Sie können einen Bewohner-Park-Ausweis bekommen:
Wenn ein Auto Ihnen nicht gehört.
Sie aber immer mit dem Auto fahren.
Sie brauchen vielleicht eine Nutzungs-Bestätigung vom Besitzer
von dem Auto.
Der LBV sagt Ihnen:
Wenn Sie diese Bescheinigung einreichen müssen.
So beantragen Sie den Besucher-Park-Ausweis
Sie können den Besucher-Park-Ausweis im Internet beantragen.
Sie können den Bewohner-Park-Ausweis nur online beantragen:
Wenn Sie eine Kredit-Karte haben.
Oder wenn Sie Giropay haben.
Sie können den Bewohner-Park-Ausweis hier buchen:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/bparken2
Sie können den Bewohner-Park-Ausweis herunter-laden.
Sie können den Bewohner-Park-Ausweis dann ausdrucken.
Wichtig:
Sie müssen die richtigen Daten angeben:
Damit Ihre Adresse geprüft werden kann.
Die richtigen Daten sind die Daten:
Die in Ihrem Personal-Ausweis stehen.
Sie bekommen keinen Bewohner-Park-Ausweis:
Wenn Ihre Daten nicht stimmen.
Sie können keinen Ausweis bekommen:
Wenn es eine Auskunfts-Sperre im Melde-Register gibt.
Sie müssen dann zum LBV.
Sie können den Besucher-Park-Ausweis persönlich beantragen
bei einem Standort vom LBV.
Sie brauchen:
- Ihren Personal-Ausweis mit Ihrer Adresse.
Oder Ihren Reise-Pass und eine Melde-Bescheinigung. - Den Fahrzeug-Schein von Ihrem Auto.
Das heißt auch: Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.
Die Verlängerung vom Bewohner-Park-Ausweis
Der Ausweis ist immer ein Jahr gültig.
Danach muss der Ausweis verlängert werden.
Der Ausweis kann verlängert werden:
6 Wochen bevor die Gültigkeit zu Ende ist.
Die Gültigkeit steht auf dem Ausweis.
Sie können den Ausweis nicht verlängern:
Wenn er schon abgelaufen ist.
Sie müssen dann einen neuen Ausweis beantragen.
Sie brauchen für die Verlängerung:
Den alten Bewohner-Park-Ausweis.
Sie können auch einen Vertreter zum LBV schicken.
Der Vertreter muss mitbringen:
- Den alten Bewohner-Park-Ausweis
- die Vollmacht für die Vertretung im Original
- eine lesbare Farb-Kopie des Ausweises des Auto-Besitzers
- den Personal-Ausweis der bevollmächtigten Person