
Beratungs-Gespräch
Es ist gut:
Wenn Sie ein Beratungs-Gespräch haben
in der Einbürgerungs-Abteilung vor dem Antrag auf Einbürgerung.
Sie brauchen keinen Termin für das Gespräch.
Sie können während der Öffnungs-Zeiten
in die Einbürgerungs-Abteilung kommen.

Sie brauchen nur Ihren Ausweis für das Gespräch.
Und den Aufenthalts-Titel:
Wenn Sie einen haben.
Sie bekommen alle wichtigen Infos für die Einbürgerung
in dem Beratungs-Gespräch.
Zum Beispiel:
Welche Voraussetzung es gibt.
Sie bekommen auch den Antrag für die Einbürgerung
bei dem Gespräch.
Und Infos:
Welche Dokumente Sie brauchen für den Antrag.
Mehrere Staats-Bürgerschaften
Die Regel sagt:
Deutsche sollen nicht mehrere Staats-Bürgerschaften haben.
Das heißt:
Normalerweise müssen Sie
Ihre Heimat-Staats-Angehörigkeit aufgegeben.
Es gibt aber viele Ausnahmen.

Zum Beispiel:
Sie sind Bürger in einem Land aus der Europäischen Union.
Oder aus der Schweiz.
Und Ihr Heimat-Land erlaubt mehrere Staats-Angehörigkeiten.
Manche Länder erlauben nicht:
Dass man die Staats-Angehörigkeit aufgibt.
Zum Beispiel:
- Afghanistan.
- Der Iran.
- Viele arabische Staaten.
- Viele südamerikanische Länder.
Bei manchen Ländern
verlieren Sie die Heimat-Staats-Angehörigkeit automatisch:
Wenn Sie die deutsche Staats-Angehörigkeit bekommen.
Zum Beispiel:
- China.
- Kasachstan.
Sie bekommen mehr Infos über die Staats-Angehörigkeit
im Beratungs-Gespräch.
Sie dürfen Ihre Heimat-Staats-Angehörigkeit erst aufgeben:
Wenn Ihr Einbürgerungs-Antrag positiv entschieden wurde.
Es ist aber gut:
Wenn Sie schon für Infos sammeln
über die die Bedingungen von Ihrem Heimat-Staat.
So stellen Sie den Antrag

Sie füllen das Antrags-Formular aus.
Sie besorgen alle nötigen Dokumente.
Sie brauchen von allen Dokumenten:
- Das Original.
- Und eine Kopie.
Sie geben den ausgefüllten Antrag und die Dokumente ab
bei dem zuständigen Mitarbeiter
von der Einbürgerungs-Abteilung.

Sie machen bitte einen Termin dafür.
Sie bekommen die Infos über den zuständigen Mitarbeiter
beim Beratungs-Gespräch.
Sie können auch eine E-Mail schreiben für den Termin.
Ihre Unterlagen werden dann geprüft:
Ob alle Dokumente bei dem Antrag sind.
Sie müssen fehlende Dokumente nachreichen.
Die Gebühren für den Antrag
Die Gebühr ist für jede erwachsene Person 255 Euro.

Die Gebühr für minderjährige Kinder ist für jedes Kind 51 Euro:
Wenn die Kinder mit den Eltern eingebürgert werden.
Wenn die Kinder ohne die Eltern eingebürgert werden
ist die Gebühr 255 Euro.
Manchmal kann man eine Gebühren-Ermäßigung bekommen.
Sie bekommen Infos darüber beim Beratungs-Gespräch.
Oder bei der Antrag-Stellung.
Sie können die Gebühr bezahlen:
- Mit der EC-Karte.
- Mit Bar-Geld.
Die Prüfung von Ihrem Einbürgerungs-Antrag
Die Einbürgerungs-Abteilung prüft Ihren Antrag.
Die Abteilung braucht dafür Infos von anderen Stellen:
- Einwohner-Melde-Amt.
- Polizei.
- Bundes-Zentral-Register.
- Verfassungs-Schutz.

Der zuständige Mitarbeiter prüft:
Ob Sie eingebürgert werden können.
Die Prüfung dauert mehrere Monate.
Sie dauert 6 Monate oder länger.
Sie müssen währen der Zeit Bescheid sagen:
Wenn sich wichtige Sachen ändern.
Zum Beispiel:
- Sie ziehen um.
- Sie haben eine andere Arbeit.
- Sie bekommen ein Kind.
Die Aufgabe der Heimat-Staats-Angehörigkeit
Sie haben über die Heimat-Staats-Angehörigkeit gesprochen
beim Beratungs-Gespräch.
Sie wissen:
Dass Sie die Heimat-Staats-Angehörigkeit aufgeben müssen.
Sie bekommen eine Einbürgerungs-Zusicherung:
Wenn alle Einbürgerungs-Voraussetzungen vorliegen.
Sie können die Aufgabe
von Ihrer Staats-Angehörigkeit beantragen mit der Zusicherung.
Sie bekommen eine Bestätigung über den Verzicht
von Ihrer bisherigen Staats-Angehörigkeit.
Sie reichen diese Bestätigung ein
bei der Einbürgerungs-Abteilung.
Sie müssen auch eine Übersetzung haben:
Wenn die Bestätigung nicht auf Deutsch ist.

Der Antrag wird dann so schnell wie möglich weiter-bearbeitet.
Wichtig.
Es kann sein:
Dass Sie kurze Zeit keinen Ausweis haben.
Sie können in dieser Zeit nicht ins Ausland reisen.
Die Verleihung der deutschen Staats-Angehörigkeit
Sie bekommen eine Einbürgerungs-Urkunde:
Wenn alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen.
Sie bekommen diese Einbürgerungs-Urkunde persönlich.
Sie bekommen eine Einladung für die Übergabe von der Urkunde.

Sie können dann einen Termin machen für die Übergabe.
Sie können anrufen für den Termin.
Sie bekommen die deutsche Staats-Angehörigkeit:
Wenn Sie die Einbürgerungs-Urkunde bekommen.
Sie sind dann sofort deutscher Staats-Bürger.
Bitte achten Sie gut auf die Urkunde.
Die Urkunde gibt es nur einmal.
Die Urkunde ist der Beleg für Ihre deutsche Staats-Bürgerschaft.
So beantragen Sie deutsche Personal-Dokumente

Deutschen Personal-Dokumente sind
- Personal-Ausweis und
- Reise-Pass.
Sie können die Dokumente beantragen
im Hamburg Service vor Ort.
Sie bekommen eine Übersicht vom Hamburg Service vor Ort
von Ihrem Sach-Bearbeiter.
Einbürgerungs-Feier im Rat-Haus

Der Erste Bürger-Meister lädt alle
eingebürgerten Hamburgerinnen und Hamburger ein
zu einer Feier im Rat-Haus.
Sie können Ihrem Sach-Bearbeiter Bescheid sagen:
Wenn Sie an der Feier teilnehmen wollen.
Sie können die Einbürgerungs-Urkunde auf der Feier bekommen:
Wenn Sie das wollen.
Es gibt jedes Jahr mehrere Feiern.