Sie sind umgezogen nach Hamburg.
Sie müssen dann die neue Adresse anmelden
bei der Stadt Hamburg.
Sie haben 2 Wochen Zeit nach dem Umzug:
Um die neue Adresse anzumelden.
Das schwere Wort dafür ist gesetzliche Melde-Frist.
Sie müssen einen Termin beim Kunden-Zentrum machen
in den 2 Wochen.
Sie müssen nichts machen an dem Ort:
An dem Sie bisher gewohnt haben.
Sie melden sich beim Kunden-Zentrum an.
Sie müssen sich auch anmelden:
Wenn Sie zu Besuch in Hamburg sind
für mehr als 6 Monate.
Oder für mehr als 3 Monate:
Wenn Sie sonst im Ausland wohnen.
Sie müssen die Anmeldung selbst machen.
Sie können aber auch eine erwachsene Person schicken.
Die Person muss eine Vollmacht von Ihnen haben.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Das Anmelde-Formular.
Sie können das Formular auch
beim Kunden-Zentrum bekommen. - Eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter.
Die Bescheinigung muss ausgefüllt sein.
Der Vermieter muss die Bescheinigung unterschreiben. - Von allen erwachsenen Personen:
Den Personal-Ausweis
und den Reise-Pass.
Wenn Sie einen Reise-Pass haben.
Alle erwachsenen Personen müssen zum Anmelden kommen.
Wenn erwachsene Personen nicht mitkommen:
Sie brauchen eine Vollmacht.
In der Vollmacht muss stehen:
Sie dürfen die andere Person anmelden.
Von den Kindern:
Den Ausweis
oder den Reise-Pass.
Oder die Geburts-Urkunde.
Die Kinder müssen nicht selbst zum Anmelden kommen.
Wichtig!
Wenn die Kinder vorher im Ausland gewohnt haben.
Sie brauchen dann die Geburts-Urkunde.
Die Geburts-Urkunde muss übersetzt sein:
Wenn die Sprache von der Geburts-Urkunde nicht deutsch ist.
Die Kinder müssen dann zum Kunden-Zentrum kommen.
- Wenn Sie verheiratet sind.
Oder verpartnert.
Sie müssen dann die Ehe-Urkunde mitbringen.
Und die Ausweise von beiden Menschen. - Wenn Sie geschieden sind:
Sie müssen das Scheidungs-Urteil mitbringen.
Sie müssen das originale Urteil mitbringen.
Eine Kopie reicht nicht. - Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist:
Sie müssen die Sterbe-Urkunde mitbringen.
Sie müssen die originale Urkunde mitbringen.
Eine Kopie reicht nicht. - Wenn Sie ein Auto haben.
Sie müssen auch die Adresse ändern
auf der Zulassungs-Bescheinigung 1:
Wenn Sie umziehen.
- Wenn Sie einen elektronischen Aufenthalts-Titel haben:
Sie brauchen den Titel für die Anmeldung.
Das kurze Wort für den Titel ist eAT.
So spricht man das: eh ah tee
Sie müssen auch die Adresse vom eAT ändern:
Wenn Sie umziehen.
Diese Sachen müssen Sie beachten:
Wenn Kinder und Jugendliche umziehen.
Wenn die Kinder noch nicht 16 Jahre alt sind:
Es gibt besondere Regeln.
- Sie müssen vorher beim Kunden-Zentrum anrufen:
Wenn das Kind nicht mit beiden Eltern umzieht.
Das Kind wohnt jetzt nur noch
mit einem Eltern-Teil zusammen:
Das Kind hat aber vorher
mit beiden Eltern zusammen gewohnt.
Oder das Kind hat vorher
bei dem anderen Eltern-Teil gewohnt.
Sie brauchen dann besondere Bescheinigungen.
Sie brauchen eine von 3 Sachen:
Die Erlaubnis vom anderen Eltern-Teil für den Umzug.
Oder es muss einen Vertrag von beiden Eltern geben:
Wo das Kind wohnen soll.
Das schwere Wort dafür ist:
Vereinbarung über den Lebens-Mittelpunkt von dem Kind.
Oder es muss eine Bescheinigung vom Gericht geben:
Wenn ein Eltern-Teil alleine entscheiden darf
über die Wohnung vom Kind.
In schwerer Sprache heißt das:
Alleiniges Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Jugendliche über 16 Jahre dürfen sich alleine anmelden
ohne die Zustimmung von den Eltern
oder von den Sorge-Berechtigten.
Wenn Sie ein Kind bekommen haben
Sie müssen ein Kind nicht anmelden:
Wenn das neugeborene Kind zu Ihnen in die Wohnung kommt.
Es reicht:
Wenn Sie die Geburt vom Kind beim Standes-Amt anmelden.
Wichtig!
Sie müssen einen Hund
beim Verbraucher-Schutz-Amt anmelden.
Sie können hier noch mehr Infos lesen über das Anmelden:
https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11252936/