Sie sind umgezogen in Hamburg.
Sie müssen dann die neue Adresse anmelden
bei der Stadt Hamburg.
Sie haben 2 Wochen Zeit nach dem Umzug:
Um die neue Adresse anzumelden.
Sie melden sich beim Kunden-Zentrum um.
Sie müssen sich auch ummelden:
Wenn Sie im gleichen Haus in eine andere Wohnung gezogen sind.
Sie müssen die Anmeldung selbst machen.
Sie können aber auch eine erwachsene Person schicken.
Die Person muss eine Vollmacht von Ihnen haben.
Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Eine Bescheinigung von Ihrem Vermieter.
Die Bescheinigung muss ausgefüllt sein.
Der Vermieter muss die Bescheinigung unterschreiben.
Von allen erwachsenen Personen:
Den Personal-Ausweis
oder den Reise-Pass.
Alle erwachsenen Personen müssen zum Anmelden kommen.
Wenn erwachsene Personen nicht mitkommen:
Sie brauchen eine Vollmacht.
In der Vollmacht muss stehen:
Sie dürfen die andere Person anmelden.
Von den Kindern:
Den Ausweis
oder den Reise-Pass.
Oder die Geburts-Urkunde.
Die Kinder müssen nicht selbst zum Anmelden kommen.
Sie brauchen noch mehr Unterlagen:
Wenn Sie ein Auto haben.
Und wenn das Auto schon ein Kennzeichen aus Hamburg hat.
Sie brauchen dann die Zulassungs-Bescheinigung 1.
Sie müssen auch die Adresse ändern
auf der Zulassungs-Bescheinigung 1:
Wenn Sie umziehen.
Wenn das Auto kein Kennzeichen aus Hamburg hat:
Sie müssen zum Landes-Betrieb Verkehr gehen
für die Änderung.
Sie können hier mehr Infos lesen:
http://www.hamburg.de/lbv-aenderung/
Sie müssen auch zum Landes-Betrieb Verkehr gehen:
Wenn Ihr Auto keine Zulassungs-Bescheinigung 1 hat.
Zum Beispiel:
Wenn das Auto einen alten Fahrzeug-Schein hat.
- Wenn Sie einen elektronischen Aufenthalts-Titel haben:
Sie brauchen den Titel für die Anmeldung.
Das kurze Wort für den Titel ist eAT.
So spricht man das: eh ah tee
Sie müssen auch die Adresse vom eAT ändern:
Wenn Sie umziehen.
Diese Sachen müssen Sie beachten:
Wenn Kinder und Jugendliche umziehen.
Wenn die Kinder noch nicht 16 Jahre alt sind:
Es gibt besondere Regeln.
- Sie müssen vorher beim Kunden-Zentrum anrufen:
Wenn das Kind nicht mit beiden Eltern umzieht.
Das Kind wohnt jetzt nur noch
mit einem Eltern-Teil zusammen:
Das Kind hat aber vorher
mit beiden Eltern zusammen gewohnt.
Oder das Kind hat vorher
bei dem anderen Eltern-Teil gewohnt.
Sie brauchen dann besondere Bescheinigungen.
Sie brauchen eine von 3 Sachen:
Die Erlaubnis vom anderen Eltern-Teil für den Umzug.
Oder es muss einen Vertrag von beiden Eltern geben:
Wo das Kind wohnen soll.
Das schwere Wort dafür ist:
Vereinbarung über den Lebens-Mittelpunkt von dem Kind.
Oder es muss eine Bescheinigung vom Gericht geben:
Wenn ein Eltern-Teil alleine entscheiden darf
über die Wohnung vom Kind.
In schwerer Sprache heißt das:
Alleiniges Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Jugendliche über 16 Jahre dürfen sich alleine anmelden
ohne die Zustimmung von den Eltern
oder von den Sorge-Berechtigten.
Wichtig!
Sie müssen einen Hund
beim Verbraucher-Schutz-Amt anmelden.
Sie können hier noch mehr Infos lesen über das Anmelden:
https://www.hamburg.de//behoerdenfinder/hamburg/11405026/