
Sie müssen für die Grund-Steuer ein Formular ausfüllen.
Das Formular heißt:
Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer.
Sie können hier Hinweise finden:
Die beim Ausfüllen von dem Formular helfen.
Sie können hier lesen:
- Diese Teile gehören zum Formular für die Grund-Steuer.
- Diese Daten brauchen Sie für das Ausfüllen von dem Formular.
- So finden Sie die Hilfe-Texte für das Geo-Portal
vom Liegenschaften-Kataster.
Die Teile von der Grund-Steuer-Erklärung
Das Formular für die Erklärung besteht aus mehreren Teilen.
Die wichtigsten Teile sind:
- Der Haupt-Vordruck.
Der Haupt-Vordruck hat das Zeichen: HmBGrSt 1. - Die Anlage Grund-Stück.
Die Anlage hat das Zeichen: HmBGrSt 2.
Gut zu wissen:
Eine Anlage ist ein Teil von einem Formular.
Es sind Blätter mit besonderen Informationen oder Erklärungen.

Der Haupt-Vordruck
Sie müssen allgemeine Angaben im Haupt-Vordruck machen.
Zum Beispiel Ihren Namen und die Adresse.
Und die Steuer-Nummer.
Die Anlage Grund-Stück
Sie müssen viele Infos aufschreiben in der Anlage Grund-Stück.

Zum Beispiel:
- Die Gemarkung.
Die Gemarkung ist der Name von der Gegend:
In der das Grundstück ist. - Die Flurstücks-Nummer.
Jedes Grundstück in Deutschland hat eine besondere Nummer:
Die Flurstücks-Nummer.
Die Nummer ist für jedes Grundstück anders.
Man kann darum mit der Flurstücks-Nummer genau sagen:
Welches Grundstück gemeint ist. - Flurstücks-Fläche
Ein Grundstück hat eine bestimmte Größe.
Die Größe ist die Flurstücks-Größe. - Grund-Buch-Blatt-Nummer
Alle Grundstücke werden in eine Liste eingetragen.
Die Liste heißt Grund-Buch.
Für jedes Grundstück gibt es ein Blatt in dem Grund-Buch
der Gegend.
Dieses Blatt eine besondere Nummer:
Die Grund-Buch-Blatt-Nummer.
Sie können eine Kopie von einem Grund-Buch-Blatt bekommen.
Man sagt zu der Kopie Grund-Buch-Auszug.
Sie können Infos bekommen über die Grund-Buch-Blatt-Nummer.
Sie müssen dafür einen Brief schreiben
an ein Hamburger Grundbuch-Amt.
Wichtig:
Nur berechtigte Personen bekommen Auskunft
vom Grundbuch-Amt.
Berechtigt ist zum Beispiel der Besitzer von dem Grundstück. - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil
Wirtschaftliche Einheit ist ein schweres Wort für Grundstück.
Manchmal gehört einem Menschen nicht das ganze Grundstück.
Oder das ganze Haus.
Bei diesem Punkt wird eingetragen:
Wie viel von einem Grundstück dem Besitzer gehört.
Wohn-Fläche und Nutz-Flächen der Gebäude
Die Wohn-Fläche und die Nutz-Fläche sagen:
Wie groß ein Haus ist.
Und wie viel von dem Haus man benutzen kann.
Formulare für Wohnungs-Eigentum und Teil-Eigentum

Es gibt besondere Infos für das Ausfüllen von Formularen:
Wenn Sie eine Eigentums-Wohnung haben.
Oder wenn Sie ein Teil-Eigentum von einem Grundstück haben.
Oder von einem Haus.
Sie finden diese Infos unter der Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/16229772/grundsteuer-download/
Die Infos sind in schwerer Sprache.
Andere Teile vom Formular für die Erklärung
Es gibt noch andere Teile:
Die Sie unter bestimmten Umständen brauchen.
Sie brauchen die Anlage Land- und Forst-Wirtschaft:
Wenn Sie einen Betrieb für Land-Wirtschaft
oder Forst-Wirtschaft haben.
Es gibt besondere Hilfen für das Ausfüllen von diesen Formularen.
Wichtige Daten für die Grund-Steuer-Erklärung.
Und wo Sie die Daten finden.
Die Steuer-Nummer

Die Steuer-Nummer besteht aus 10 Zahlen.
Die Steuer-Nummer fängt an mit 16/.
Die Steuer-Nummer hieß früher Akten-Zeichen.
Die Steuer-Nummer steht zum Beispiel:
- Auf dem Grund-Steuer-Bescheid.
- Auf dem Einheits-Wert-Bescheid.
- Auf dem Konto-Auszug:
Wenn das Finanz-Amt die Grund-Steuer abbucht.
Die Angaben zum Grund-Stück
Die Angaben zum Grund-Stück sind besonders wichtig.
Sie finden viele Angaben zum Grund-Stück im Kauf-Vertrag
für das Grund-Stück.
Oder im Grund-Buch-Auszug.

Sie können viele Infos auch im Internet finden.
Sie benutzen dafür die Internet-Seite vom Geo-Portal.
Die Adresse finden Sie in der Anleitung für die Benutzung
vom Geo-Portal.
Sie finden diese Infos im Geo-Portal:
- Die Gemarkung
- Die Flur-Stück-Nummer
- Die Flur-Stück-Fläche
Sie können in der Anleitung in schwerer Sprache lesen:
Wie das Geo-Portal funktioniert.
Und wie Sie Infos finden im Geo-Portal.
Sie finden die Anleitung für das Geo-Portal hier: Anleitung Geoportal: Abruf Flurstück, Gemarkung, Flurstücksfläche
Sie müssen noch mehr Angaben machen:
Wenn Ihr Grundstück sehr groß ist.
Sie müssen dann die bebaute Fläche angeben.
Die Angaben müssen Sie machen:
Wenn das Grundstück mehr als 10 000 Quadrat-Meter groß ist.
Quadrat-Meter kürzt man so ab: m2.
Sie finden Infos für große Grundstücke hier: Anleitung Geoportal Abruf bebaute Fläche
Angaben über die Wohn-Fläche und die Nutz-Fläche
Die Wohn-Fläche oder die Nutz-Fläche stehen zum Beispiel:
- In den Bau-Unterlagen.
- In Miet-Verträgen und Kauf-Verträgen.
- In den Nebenkosten-Abrechnungen.
- In den Versicherungs-Unterlagen.
- Oder in den Finanzierungs-Unterlagen.
Die Wohn-Fläche wird berechnet nach den Regeln
von der Wohn-Flächen-Verordnung.
Sie können mehr Infos über Wohn-Flächen und Nutz-Flächen lesen
in der Anleitung zur Anlage Grundstück.