Menschen können Hilfe beim Prozess bekommen:
Wenn sie bei einem Verbrechen schlimme Sachen erlebt haben.
Es ist schlimm:
Wenn Menschen Opfer von einem Verbrechen geworden sind.
Die Menschen finden es dann oft auch schlimm:
Wenn sie über das Verbrechen bei Gericht sprechen müssen.
Die Menschen müssen aber über das Verbrechen sprechen:
Damit die Richter alles über das Verbrechen wissen.
Die Menschen sind Zeugen.
Die Menschen können Hilfe bekommen von Fach-Leuten.
Die Hilfe heißt in schwerer Sprache
psychosoziale Prozessbegleitung.
Die Fach-Leute heißen Prozess-Begleiter.
Die Prozess-Begleiter helfen den Menschen.
Die Prozess-Begleiter reden mit den Menschen.
Die Prozess-Begleiter erklären den Menschen Sachen:
Damit die Menschen weniger Angst haben.
Die Prozess-Begleiter kennen sich sehr gut aus
mit der Hilfe für Opfer von Verbrechen.
Die Prozess-Begleiter haben besondere Ausbildungen gemacht.
Die Prozess-Begleiter machen keine juristische Beratung.
Die Prozess-Begleiter machen auch keine Therapie
mit den Menschen.
Die Prozess-Begleiter können aber helfen:
Eine juristische Beratung zu bekommen.
Oder eine Therapie.
Menschen müssen für die Prozess-Begleiter kein Geld bezahlen:
Wenn sie minderjährig sind.
Minderjährig heißt:
Die Menschen sind noch nicht 18 Jahre alt.
Und wenn sie Opfer von sexuellen Verbrechen sind.
Oder wenn sie Opfer von Verbrechen mit Gewalt sind.
Manchmal müssen auch Menschen über 18 Jahre
kein Geld bezahlen für den Prozess-Begleiter.
Die erwachsenen Menschen müssen kein Geld bezahlen:
- Wenn das Verbrechen sehr schlimm war.
- Wenn die Menschen sich nicht selbst helfen können.
- Wenn sie besonderen Schutz brauchen.
Sie können anrufen.
Die Telefonnummer ist 040 42843 – 2724.
Das ist die Telefonnummer von der Zeugen – Betreuung in Hamburg.
Sie können anrufen zwischen 8 Uhr morgens und 16 Uhr nachmittags.
Von Montag bis Freitag.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Die Adresse ist lg.zeugenbetreuung@lg.justiz.hamburg.de.