
Sie möchten einen Menschen besuchen
in der JVA Fuhlsbüttel.
Es gibt Gefangene in der JVA Fuhlsbüttel.
Und es gibt Sicherungs-Verwahrte.
Wir schreiben immer nur Gefangene:
Wenn beides gemeint ist.
Der Text ist dann einfacher.
Die Regeln gelten aber für alle Menschen in der JVA.

Sie müssen dabei verschiedene Sachen beachten.
Zum Beispiel:
Sie müssen einen gültigen Ausweis mitbringen.
Oder einen Pass und eine gültige Melde-Bescheinigung.
Sie können in diesem Text noch mehr Regeln lesen.
Bitte lesen Sie den ganzen Text vor Ihrem Besuch.
Sie müssen den Besuch anmelden

Sie müssen jeden Besuch mit einer E-Mail beantragen.
Sie müssen auch einen Antrag ausfüllen.
Den Antrag müssen Sie mit der E-Mail verschicken.
Die E-Mail-Adresse ist:
jvafbbesuchsplanung@justiz.hamburg.de
Sie können sich nicht telefonisch anmelden.
Schreiben Sie in die E-Mail:
Wenn Sie geh-behindert sind.

Sie müssen in die Besucher-Kartei eingetragen sein:
Bevor Sie sich anmelden.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt:
Antrag auf Besuchereintrag.
Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite.
Der Gefangene bekommt eine Info:
Wenn Sie in die Kartei eingetragen sind.
Sie fragen den Gefangenen:
Ob Sie in die Kartei eingetragen sind.

Sie brauchen alle wichtigen Daten für die Anmeldung.
Zum Beispiel:
Den Namen von dem Gefangenen:
Den Sie besuchen wollen.
Sie bekommen per E-Mail eine Bestätigung:
Wenn der Besuch gebucht ist.

Wenn Sie zu dem Termin nicht kommen können:
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
So können Sie die JVA erreichen
JVA Fuhlsbüttel
Am Hasenberge 26
22335 Hamburg.

Sie kommen gut mit der Bahn zur JVA.
Der Namen von der Halte-Stelle ist Bahnhof Ohlsdorf.
Sie können dann zur JVA laufen.
Die Strecke ist nicht lang.
Sie laufen nur ein paar Minuten.
Wenn Sie mit dem Auto zur JVA kommen wollen:
Es gibt keine Park-Plätze für Besucher auf dem Gelände.
Der Besuch in der JVA
Die Besuche sind:
- In der Kirche
- In den Räumen auf dem Verwaltungs-Flur
- Im Langzeit-Besuchs-Zentrum
- In der Station A1.

Nicht alle Orte sind barriere-frei.
Sie müssen darum Bescheid sagen bei der Anmeldung.
Ihr Besuchs-Raum ist dann barriere-frei.
So oft dürfen Sie jemanden besuchen
Es gibt besondere Regeln für jeden Gefangenen.
Der Gefangene kann Ihnen sagen:
Wie viel Besuch er bekommen kann.
Zum Beispiel:
Sie dürfen den Gefangenen jede Woche besuchen.
Oder Sie müssen nach dem Besuch eine Woche Pause machen.
Es gibt besondere Besuchs-Zeiten.
Sie müssen die Besuchs-Zeiten beantragen.
So viele Personen dürfen mitkommen

Es dürfen nur 3 Personen zum Besuchs-Termin kommen.
Kinder dürfen nicht alleine in die JVA kommen:
Wenn sie noch nicht 14 Jahre alt sind.
Kinder zwischen 14 Jahren und 18 Jahren
brauchen eine Erlaubnis von der JVA:
Wenn sie alleine in die JVA kommen wollen.
Der Gefangene muss die Erlaubnis vorher beantragen
bei der Leitung von der Abteilung.
Die Besuchs-Zeiten

Sie bekommen die Besuchs-Zeit in der E-Mail gesagt.
Der Einlass ist vor der Besuchs-Zeit.
Sie müssen immer vorher da sein.
Mittwoch:
Besuchs-Zeit:
Vormittags von 9:15 bis 10:45 Uhr.
Einlass:
Sie müssen zwischen 8:45 und 9:15 Uhr da sein

Achtung: Ab dem 15. Mai 2025 gibt es an jedem 1. Mittwoch und an jedem 2. Mittwoch im Monat keine Besuchs-Zeit am Vormittag mehr.
Besuchs-Zeit:
Nachmittags von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr abends.
Einlass:
Sie müssen zwischen 13:45 Uhr und 14:15 Uhr da sein
Samstag:
Besuchs-Zeit:
Mittags von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr
Einlass:
Sie müssen zwischen 12:45 Uhr und 13:15 Uhr da sein
Besuchs-Zeit:
Nachmittags von 15:45 Uhr bis 17:15 Uhr
Einlass:
Sie müssen zwischen 15:15 Uhr und 15:45 Uhr da sein
Sonntag:
Besuchs-Zeit:
Mittags von 13:15 Uhr bis 14:45 Uhr
Einlass:
Sie müssen zwischen 12:45 Uhr und 13:15 Uhr da sein
Es gibt keine Besuchs-Zeiten
am Montag und am Dienstag und Donnerstag
und am Freitag.

Die Einlass-Zeiten
Sie müssen pünktlich für Ihren Termin sein.
Sie können 20 Minuten vorher da sein.
Sie können den Besuch nicht machen:
Wenn Sie zu spät sind.
Sie müssen dann einen neuen Termin machen.
Diese Sachen dürfen Sie mitbringen

Sie dürfen Geld mitbringen:
Um Essen zu kaufen in der JVA.
Sie dürfen 15 Euro mitbringen.
Sie dürfen keine Sachen mitbringen
Wichtig:
Dieses Verbot wird kontrolliert:
Bevor die Besucher in die JVA dürfen.
Die Besucher und die Taschen von den Besuchern
werden kontrolliert.

Sie müssen alle Sachen vorher einschließen.
Auch die Sachen aus Ihren Hosen-Taschen.
Sie bekommen ein Schließ-Fach bei der Pforte
Sie dürfen nur das Geld mitnehmen.
Wichtig:
Sie dürfen keine Drogen in die JVA bringen.
Und keinen Alkohol.
Und kein Mobil-Telefon.
Sie dürfen dem Gefangenen keine Sachen geben.

Sie dürfen auch keine Sachen mit nach draußen nehmen.
Zum Beispiel Briefe von den Gefangenen.
Wenn Sie die 15 Euro nicht verbrauchen:
Sie müssen den Rest wieder mitnehmen.
Geld für die Gefangenen
Die JVA nimmt kein Bar-Geld für Gefangene an.
Sie können dem Gefangenen Geld überweisen:
Für bestimmte Sachen.

Sie schreiben auf die Überweisung
den Namen von dem Gefangenen.
Und sein Geburts-Datum.
Und das Wort Zusatz-Einkauf.
Die Kontoverbindung der JVA Fuhlsbüttel ist:
Postbank AG Hamburg
IBAN: DE27200100200094873201 BIC: PBNKDEFF