Wir sind das Versorgungs-Amt Hamburg.
Wir unterstützen Menschen in Hamburg bei verschiedenen Dingen.
Zum Beispiel, wenn sie einen Schwerbehinderten-Ausweis brauchen.
Und wir helfen Opfern nach Gewalt-Taten.
Haben Sie Gewalt erlebt?
Vielleicht haben Sie ein Recht auf Hilfe.
Im Text steht, welche Hilfen es bei uns gibt.
Das steht im Text
- Was ist eine Gewalt-Tat?
Nach einer Gewalt-Tat haben die Opfer oft Probleme. - Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Hilfe.
- Diese Hilfen gibt es beim Versorgungs-Amt.
- Besondere Hilfen
- Brauchen Sie Hilfe von uns?
Das müssen Sie tun. - Kontakt zum Versorgungs-Amt
Was ist eine Gewalt-Tat?
Eine Gewalt-Tat ist ein Verbrechen mit Gewalt.
Ein Täter verletzt einen anderen Menschen.
Ein Beispiel:
Jemand überfällt Sie auf der Straße.
Er schlägt Sie.
Er klaut Ihren Rucksack.
Sie fallen hin und brechen sich den Arm.
Dann sind Sie das Opfer.
Viele Dinge können Gewalt sein:
- Körperliche Gewalt:
Schlagen oder Treten. - Sexuelle Gewalt:
Zum Beispiel: Ein Mann fasst einer Frau an die Brust.
Aber die Frau will das nicht. - Gewalt mit Waffen.
Zum Beispiel mit einem Messer oder einer Pistole. - Mord
Nach einer Gewalt-Tat haben die Opfer oft Probleme.
- Vielleicht müssen Sie ins Krankenhaus, weil Sie verletzt sind.
- Vielleicht brauchen Sie Hilfsmittel, zum Beispiel einen Rollstuhl.
- Vielleicht ist Ihr Körper gesund, aber Sie fühlen sich sehr schlecht.
Zum Beispiel, weil Sie schlechte Erinnerungen haben.
Oder große Angst.
Das nennt man auch: Trauma
Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Hilfe.
Wir können Opfern helfen,
wenn sie verletzt sind.
Für diese Hilfe gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz:
Das Opfer-Entschädigungs-Gesetz.
Wir müssen alle Regeln beachten.
Wir prüfen,
ob Sie ein Recht auf Hilfe haben.
Wenn Sie Fragen haben,
melden Sie sich einfach bei uns im Versorgungs-Amt.
Wir beraten Sie gern.
Dann haben Sie ein Recht auf Hilfe:
- Sie waren Opfer von einer Gewalt-Tat:
Ein Täter hat Ihnen etwas getan. - Sie wurden bei der Tat verletzt.
Oder Sie haben nach der Tat ein Trauma.
Das bedeutet: Sie fühlen sich sehr schlecht.
Oder Sie haben Angst. - Sie helfen der Polizei, damit sie den Täter findet.
Zum Beispiel: Sie machen eine Straf-Anzeige bei der Polizei.
Dann haben Sie kein Recht auf Hilfe:
- Wenn Sie an der Verletzung selbst schuld sind,
dürfen wir nicht helfen.
Zum Beispiel, wenn Sie zuerst jemanden geschlagen haben. - Wenn Sie der Polizei nicht helfen,
bekommen Sie vielleicht auch keine Hilfe von uns.
Darum ist es wichtig,
dass Sie eine Straf-Anzeige bei der Polizei stellen.
Diese Hilfen gibt es beim Versorgungs-Amt.
Wir zahlen für Dinge,
damit Sie wieder gesund werden.
Zum Beispiel:
- Geld für Behandlung beim Arzt
- Geld für Hilfsmittel
Zum Beispiel: ein Rollstuhl - Geld für eine Kur
Zum Beispiel: Damit Sie sich nach der Verletzung wieder gut bewegen können.
Diese Dinge dürfen wir nicht bezahlen:
Wir zahlen kein Schaden-Ersatz.
Das bedeutet:
Bei einer Gewalt-Tat gehen oft Dinge kaputt.
Oder sie werden gestohlen:
Für diese Dinge dürfen wir nicht zahlen,
weil das nicht im Gesetz steht.
Es gibt eine Ausnahme für Hilfsmittel am Körper.
Zum Beispiel:
Wenn bei der Gewalt-Tat Ihre Brille kaputt geht,
dann zahlen wir für eine neue Brille.
Besondere Hilfen
Hilfe bei Angst und Trauer: Die Trauma-Ambulanz
Manche Opfer haben nach der Tat große Angst.
Oder sie fühlen sich sehr schlecht.
Das nennt man: Trauma.
Das ist eine Verletzung an der Seele.
Wir haben ein besonderes Angebot für diese Menschen:
Die Trauma-Ambulanz.
Das ist eine besondere Arzt-Praxis.
Dort arbeiten Psychologen.
Das sind Fachleute für die Seele.
Sie können Ihnen schnell helfen, damit Sie sich besser fühlen.
Hilfe bei Gewalt-Taten im Urlaub.
Das Recht auf Hilfe gilt für Gewalt-Taten in Deutschland.
Aber wir können auch helfen,
wenn Sie in einem anderen Land Gewalt erleben.
Oder wenn ein Gast aus einem anderen Land
in Deutschland Gewalt erlebt.
Dann gibt es besondere Regeln für die Hilfe.
Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Rente als Entschädigung
Manchen Opfern geht es lange schlecht.
Zum Beispiel, weil sie nicht ganz gesund werden.
Dann haben Sie vielleicht ein Recht auf Rente.
Hilfen für Familien von Opfern
Manchmal gibt es auch Hilfe für Familien-Mitglieder.
Zum Beispiel:
- Wenn ein Opfer bei der Gewalt-Tat stirbt,
kann die Familie Geld für die Beerdigung bekommen. - Wenn es den Familien-Mitgliedern sehr schlecht geht,
können sie auch in die Trauma-Ambulanz gehen.
Brauchen Sie Hilfe von uns?
Das müssen Sie tun.
Sie müssen uns einen Antrag schicken.
Zum Antrag gehören mehrere Zettel.
Sie müssen die Zettel ausfüllen.
Dann schicken Sie den Antrag an das Versorgungs-Amt.
Hier bekommen Sie den Antrag:
- Bei uns im Versorgungs-Amt
- Oder auf unserer Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie keinen Antrag von uns haben,
können Sie zuerst einen Brief schreiben.
Dann können Sie den Antrag später schicken.
Wichtig:
Schicken Sie den Antrag bald nach der Gewalt-Tat.
Wir dürfen Ihnen erst helfen,
wenn wir den Antrag haben.
So geben Sie den Antrag ab:
Sie können den Antrag mit der Post schicken.
Sie können den Antrag bei uns abgeben:
Im Versorgungs-Amt
Sie können den Antrag auch bei anderen Stellen abgeben:
- bei Ihrer Kranken-Kasse
- bei Ihrer Renten-Versicherung
- bei einem anderen Amt in Hamburg
Kontakt zum Versorgungs-Amt
Haben Sie Fragen?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir beraten Sie gern.
- Sie können anrufen.
- Sie können eine E-Mail schreiben.
- Sie können zu uns kommen: In das Versorgungs-Amt.
Telefon-Nummer:
040 – 428 63 71 67
040 – 428 63 71 64
E-Mail: SI531@soziales.hamburg.de
Internet-Seite: www.hamburg.de/versorgungsamt
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache
Adresse:
Versorgungsamt Hamburg
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22083 Hamburg
Der Weg mit Bus und Bahn:
Die nächste Haltestelle heißt: Hamburger Straße
- U-Bahn U3
- Bus 37 oder Bus 261
Öffnungs-Zeiten
Montag: Von 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: Von 8 Uhr bis 16 Uhr
In dieser Zeit können Sie zu unseren Mitarbeitern kommen.
Sie brauchen keinen Termin.
Haben Sie an diesen Tagen keine Zeit?
Dann rufen Sie uns einfach an.
Wir finden einen Termin.
Infos zum Text:
- Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von:
Büro für Leichte Sprache Hamburg
Internet: www.LS.LHHH.de - Der Text ist geprüft von:
Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Campus Uhlenhorst