Eine Wohnung darf nur zum Wohnen benutzt werden
in Hamburg.
Sie dürfen die Wohnung nur für etwas anderes benutzen:
Wenn Sie eine Erlaubnis haben von der Stadt Hamburg.
Das ist wichtig:
Weil es nicht genug Wohnungen in Hamburg gibt.
Die Wohnungen in Hamburg sollen zum Wohnen sein.
Eine andere Nutzung ist zum Beispiel:
Sie vermieten Ihre Wohnung.
Es werden immer mehr Wohnungen
als Ferien-Wohnungen vermietet.
Zum Beispiel im Internet.
Es gibt im Internet besondere Seiten
für die Vermietung von privaten Ferien-Wohnungen.
Regeln für Ferien-Wohnungen
Es gibt Regeln für die Benutzung von Wohnungen.
Die Regeln stehen im Wohn-Raum-Schutz-Gesetz.
Diese Regeln gibt es:
- Sie müssen sich registrieren:
Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferien-Wohnung vermieten wollen.
Sie bekommen dann eine Wohn-Raum-Schutz-Nummer. - Sie müssen sich registrieren:
Wenn Sie Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten wollen
im Internet.
Sie bekommen dann eine Wohn-Raum-Schutz-Nummer. - Sie dürfen Ihre Wohnung nicht länger als 8 Wochen
für etwas anderes benutzen. - Sie müssen es der Stadt Hamburg sagen:
Wenn Sie die Wohnung an jemanden vermieten.
Sie müssen alle Vermietungen melden.
Sie haben 10 Tage Zeit:
Um die Vermietung zu melden. - Nur Wohnungen mit einer Wohn-Raum-Schutz-Nummer
dürfen vermietet werden:
Zum Beispiel auf Internet-Seiten. - Das Finanz-Amt bekommt Infos
über die Vermietung.
Sie dürfen Ihre Wohnung ohne Genehmigung vermieten:
Wenn die Vermietung weniger als 8 Wochen dauert
im Jahr.
So können Sie Ihre Wohnung registrieren
Sie können die Registrierung online machen.
Die Internet-Seite heißt:
serviceportal.hamburg.de
Die Daten bei der Registrierung werden geprüft
von der Stadt Hamburg.
Sie bekommen direkt die Wohn-Raum-Schutz-Nummer:
Wenn Sie die Daten eingegeben haben.