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Leichte Sprache

Das Gesetz zum Schutz von Wohn-Raum in Hamburg

Ein Mehrfamilienhaus in einer Stadt.
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Eine Wohnung darf nur zum Wohnen benutzt werden
in Hamburg.
Sie dürfen die Wohnung nur für etwas anderes benutzen:
Wenn Sie eine Erlaubnis haben von der Stadt Hamburg.
Das ist wichtig:
Weil es nicht genug Wohnungen in Hamburg gibt.
Die Wohnungen in Hamburg sollen zum Wohnen sein.
Eine andere Nutzung ist zum Beispiel:
Sie vermieten Ihre Wohnung.

Es werden immer mehr Wohnungen
als Ferien-Wohnungen vermietet.
Zum Beispiel im Internet.
Es gibt im Internet besondere Seiten
für die Vermietung von privaten Ferien-Wohnungen.

Ein Gesetzbuch
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Regeln für Ferien-Wohnungen

Es gibt Regeln für die Benutzung von Wohnungen.
Die Regeln stehen im Wohn-Raum-Schutz-Gesetz.
Diese Regeln gibt es:

  • Sie müssen sich registrieren:
    Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferien-Wohnung vermieten wollen.
    Sie bekommen dann eine Wohn-Raum-Schutz-Nummer.
  • Sie müssen sich registrieren:
    Wenn Sie Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten wollen
    im Internet.
    Sie bekommen dann eine Wohn-Raum-Schutz-Nummer.
  • Sie dürfen Ihre Wohnung nicht länger als 8 Wochen
    für etwas anderes benutzen.
  • Sie müssen es der Stadt Hamburg sagen:
    Wenn Sie die Wohnung an jemanden vermieten.
    Sie müssen alle Vermietungen melden.
    Sie haben 10 Tage Zeit:
    Um die Vermietung zu melden.
  • Nur Wohnungen mit einer Wohn-Raum-Schutz-Nummer
    dürfen vermietet werden:

    Zum Beispiel auf Internet-Seiten.
  • Das Finanz-Amt bekommt Infos
    über die Vermietung.
Büro für Leichte Sprache Köln

Sie dürfen Ihre Wohnung ohne Genehmigung vermieten:
Wenn die Vermietung weniger als 8 Wochen dauert
im Jahr.

So können Sie Ihre Wohnung registrieren

Sie können die Registrierung online machen.

Die Internet-Seite heißt:
serviceportal.hamburg.de

Ein schwarzer Kreis mit den Buchstaben WWW auf einem roten Kreis - Symbol für Internet-Adresse
Kirsten Scholz, Büro für Leichte Sprache Köln

Die Daten bei der Registrierung werden geprüft
von der Stadt Hamburg.

Sie bekommen direkt die Wohn-Raum-Schutz-Nummer:
Wenn Sie die Daten eingegeben haben.

Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?

Büro für Leichte Sprache Köln
E-Mail: info@leichte-sprache.koeln

Kirsten Scholz hat den Text in Leichter Sprache geschrieben und die Bilder gemalt.

Dirk Stauber, Sandra Mambrini und Wolfgang Klein haben den Text auf Leichte Sprache geprüft.