- Geltendmachung und Veränderung von Ansprüchen bei Sozialhilfeleistungen
- Verjährung (SGB XII)
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB XII (zu § 29 Abs. 1 SGB XII)
Siehe auch Fachanweisungen zur Forderungsverwaltung
siehe auch
- Vereinbarung zur Sicherung und Einziehung von Forderungen
zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Verbraucherschutz, team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) und den Bezirksämtern