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Infoline Sozialhilfe Konkretisierung zu § 82 Abs. 4 SGB XII

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Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt, "Häusliche Ersparnis" vom 02.08.2005 (Az.: SI 223 / 112-20-1-1)

Konkretisierung zu § 82 Abs. 4 SGB XII




1. Inhalt

Die ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nach § 82 Abs. 4 bzw. § 88 Abs. 1 SGB XII werden wie folgt festgesetzt:

Häusliche Ersparnis

Untergebrachte Person mit Unterkunft (€ mtl.) 1 2 3 4 5 6 7 und mehr
bis Vollendung des 14. Lebensjahres144137130124118112
ab Vollendung des 14. Lebensjahres193183174165157149
vom 19. Lebensjahr an227193183174165157149

Für Einzelpersonen ohne eigene Wohnung wird die Häusliche Ersparnis auf 444 € festgesetzt. Für Anspruchsberechtigte gemäß SGB II (Regelleistung 345.- €) ohne eigene Wohnung  ist die Häusliche Ersparnis entsprechend der Tabelle festzusetzen.

2. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 1.9.2005 in  Kraft.

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