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Infoline-Archiv 2008: Allgemeine Informationen zu kommunalen Leistungen der Migrationsberatung für bleibeberechtigte Zuwanderer. Gültig bis 31.03.2008.

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Sozialpädagogische Begleitung bei Teilnehmern am Integrationskurs gemäß § 44 AufenthG sowie Fallmanagement u. Beratung z. Sprachförderung v. 01.09.05 (Az.: SI 2506 / 420.03-14). Gültig bis 01.04.2008.

Infoline-Archiv 2008: Allgemeine Informationen zu kommunalen Leistungen der Migrationsberatung für bleibeberechtigte Zuwanderer. Gültig bis 31.03.2008.

1. Ziele und Aufgaben

Die Integration der bleibeberechtigten Zuwanderer soll durch ein zeitlich befristetes, migrationsspezifisches Beratungsangebot gesteuert und unterstützt werden.

Hierzu gehören folgende Aufgaben:

  • Fallmanagement mit:

    a)Erstellen einer Sozial- und Kompetenzanalyse,
    b)Erstellen eines auf drei Jahre befristeten Förderplanes und ggf.
    c)

    Vernetzung mit Förder- / Hilfe- / Eingliederungsplänen nach SGB II, VIII, XII,

    d)Begleiten / Moderieren der Förder- / Hilfe- / Eingliederungspläne

  • Individuelle Beratung zur Sprachförderung und den Integrationskursen,

  • Lernberatung und Durchführung eines Sprachstands- bzw. Einstufungstests,

  • Verweisberatung mit Lotsenfunktion und Erfolgskontrolle,

  • Sozialpädagogische Begleitung /Krisenintervention zu den Integrationskursen des Bundes.

2. Zielgruppen

  • Bleibeberechtigte Ausländer ab dem vierten Jahr nach Bleiberecht,
  • Spätaussiedler ab dem vierten Jahr nach Zuzug,
  • Eingebürgerte und Deutsche aus dem Ausland.

 Ausländer, die nur eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, werden an die Zentrale Rückkehr- und Flüchtlingsberatungsstelle verwiesen.

Junge Zuwanderer unter 27 Jahren mit jugendspezifischen Migrationsproblemen werden an  die Jugendmigrationsdienste des Bundes verwiesen.

Neuzuwanderer werden an die Migrationsdienste des Bundes verwiesen. 

3. Ansprechpartner

Im Rahmen der kommunalen Leistungen wird Migrationsberatung für die o.g. Zielgruppen von den in jedem Bezirk bestehenden Integrationszentren wahrgenommen, die von der Behörde für Soziales und Familie hiermit beauftragt worden sind. Die örtlichen Zuständigkeiten der Integrationszentren gelten gewöhnlich für einen Bezirksamtsbereich. In Hamburg-Mitte und in Harburg gelten die örtlichen Zuständigkeiten für bestimmte Stadtteile. Die Verzeichnisse mit den aktuellen Adressen und Telefonnummern der Integrationszentren, der Migrationsdienste für Neuzuwanderer, der Jugendmigrationsdienste sowie der Beratungsstelle für Flüchtlinge kann unten auf dieser Seite herunter geladen werden.

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