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Aktuell Kinderrechte ins Grundgesetz

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Zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz bringt Bundesjustizministerin Lambrecht einen Gesetzesentwurf ins Kabinett. Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, begrüßt den Gesetzentwurf:

Kinderrechte ins Grundgesetz

Senatorin Dr. Melanie Leonhard Senatorin Dr. Melanie Leonhard

„Es ist für uns ein großer Erfolg, dass es überhaupt so weit gekommen ist. 

Wir halten es für überfällig und eine dringend notwendige gesellschaftliche Modernisierung, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. 

Wir wünschen uns eine noch stärkere Formulierung als im vorgelegten Entwurf vorgesehen. 

Der Kindeswohlvorrang sollte als „wesentlich“ aufgenommen werden. Die Formulierung zum rechtlichen Gehör ist für uns ebenfalls noch zu schwach.

Auch wir wollen keinen Eingriff ins Erziehungsrecht der Eltern. Es sollte jedoch ein klar gefasstes Beteiligungsrecht von Kindern bei staatlichen Entscheidungen eingeführt werden. Wir werden die Bundesjustizministerin dabei nach Kräften unterstützen.“

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