Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Jahr 2012 zwei grundsätzliche Neuerungen im Bereich der medizinischen Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern eingeführt:
Dies ist zum einen die Übertragung der medizinischen Versorgung auf eine Krankenkasse von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die einen Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstige Leistungen zur Sicherung der Gesundheit nach §§ 4 und 6 AsylbLG (Grundleistungsberechtigte) haben.
Zum anderen ist dies die Einrichtung der „Clearingstelle Gesundheitsversorgung Ausländer“ beim Flüchtlingszentrum Hamburg, welche hilfesuchende Ausländerinnen und Ausländer im Hinblick auf deren Gesundheitsversorgung berät und unterstützt.
Beide Konzepte werden nunmehr seit fast drei Jahren erfolgreich umgesetzt und haben zu einer besseren Gesundheitsversorgung von Ausländerinnen und Ausländern in der Freien und Hansestadt Hamburg beigetragen.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen an Hamburg gerichteten Anfragen zu diesen beiden Themen sowie der aktuellen Diskussion um die Einbeziehung der Grundleistungsberechtigten nach dem AsylbLG in die Versorgung einer Krankenkasse hat die Freie und Hansestadt Hamburg den „Fachtag Gesundheitsversorgung für Ausländer – Best Practice Beispiele aus Hamburg“ am 8. Dezember 2014 in Berlin veranstaltet.
Mit dem Fachtag wurde interessierten Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen eine Plattform für den Erfahrungs- und Wissensaustausch geboten.
Das sehr große Interesse und die Vielzahl der Anmeldungen zu diesem Fachtag haben den hohen Informations- und Gesprächsbedarf bestätigt.
Die vorliegende Broschüre fasst die wesentlichen Ergebnisse des Fachtages zusammen.
Umfang: 36 Seiten
Stand: Januar 2015
Bezug: Der Bericht steht unten als Download-Datei zur Verfügung. Er ist darüber hinaus beim Broschürenservice der Sozialbehörde erhältlich.